Hallo,
Beschlüsse in FAM-Sachen werden ja wirksam mit Bekanntgabe und sind dann sofort vollstreckbar. Wie ist es aber, wenn im Tenor der Satz "sofortige Wirksamkeit" fehlt. M.E. ist er dann nicht vollstreckbar? Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank.
Wirksamkeit Beschluss FamFG
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Erfahrung nicht, aber nach § 116 FamFG ist die Entscheidung erst mit Rechtskraft wirksam. Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ist nur eine Soll-Vorschrift.
Wenn diese fehlt:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... eit-367222
Ohne diese Anordnung würde ich die Vollstreckung zurückstellen, um keine Kosten zu verursachen, die evtl. nicht erstattungsfähig sind im Rahmen der ZV.
Wenn diese fehlt:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... eit-367222
Ohne diese Anordnung würde ich die Vollstreckung zurückstellen, um keine Kosten zu verursachen, die evtl. nicht erstattungsfähig sind im Rahmen der ZV.