Wirksamkeit Beschluss FamFG

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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tinkerbell
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#1

14.01.2019, 15:05

Hallo,
Beschlüsse in FAM-Sachen werden ja wirksam mit Bekanntgabe und sind dann sofort vollstreckbar. Wie ist es aber, wenn im Tenor der Satz "sofortige Wirksamkeit" fehlt. M.E. ist er dann nicht vollstreckbar? Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank.
Feldhamster
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#2

14.01.2019, 15:30

Erfahrung nicht, aber nach § 116 FamFG ist die Entscheidung erst mit Rechtskraft wirksam. Die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ist nur eine Soll-Vorschrift.
Wenn diese fehlt:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... eit-367222

Ohne diese Anordnung würde ich die Vollstreckung zurückstellen, um keine Kosten zu verursachen, die evtl. nicht erstattungsfähig sind im Rahmen der ZV.
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