Pfändung Unterhalt (Kontopfändung)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
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#1

09.01.2019, 13:14

Erst einmal allen ein frohes neues Jahr.

Nun zu meinem Anliegen:

Wir haben bezüglich rückständigen Unterhalts eine Kontopfändung eingeleitet und gleichzeitig auch den laufenden/zukünftigen Unterhalt.

Jetzt rief der Sachbearbeiter der Bank an und meinte, dass bezüglich des zukünftigen Anspruchs keine Pfändung möglich sei (System würde dies nicht verarbeiten können)

Hattest Ihr so etwas auch schon einmal?

Viele Grüße
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Muschel
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#2

09.01.2019, 13:34

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Bei uns hatte das problemlos funktioniert
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Geiselmann
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#3

10.01.2019, 05:00

ZPO § 751 I (Zulässige Vorauspfändung)
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.
- BGH, Beschl. v. 31.10.2003, IXa ZB 200/03 -

S. Geiselmann
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Badeschlappe26
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#4

10.01.2019, 10:58

Ich hatte letztens Ärger mit einer Bank, die mir erzählt hat, ich müsse der Bank jeden Monat mitteilen, dass der Kindesvater nicht gezahlt hätte und erst dann würde die Bank den laufenden Unterhalt an uns überweisen.
Habe ich auch nach mehrerem Meckern und Schreiben nicht geklärt bekommen. Das Konto war aber Gott sei Dank immer gedeckt und diese Methode hat auch funktioniert - war halt nur recht aufwendig.
Glücklicherweise hat der Kindesvater dann tatsächlich angefangen, den laufenden Unterhalt an die Mandantin zu zahlen, so dass wir - und auch die Bank - komplett raus waren. Hätte ich jetzt nicht die nächsten 7 Jahre jeden Monat machen wollen.

Aber eine Lösung für das Problem haben wir dadurch auch nicht gefunden. War bestimmt dieselbe commerzielle Bank.
Es grüßt

die Schlappe
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#5

10.01.2019, 11:29

Wenn das System der Bank diese Pfändung nicht verarbeiten kann, dann ist dies das Problem der Bank und hat keinerlei Auswirkung auf die Pfändung.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#6

10.01.2019, 11:31

... hat geschrieben:
10.01.2019, 11:29
Wenn das System der Bank diese Pfändung nicht verarbeiten kann, dann ist dies das Problem der Bank und hat keinerlei Auswirkung auf die Pfändung.
Seh ich genauso. Mir hat mal ein DS mal jeden 0,01 € überwiesen, weil sein Programm keine "0 €"-Pfändung kann. Ich hab ihm dann zurückgeschrieben, dass ich ihm den Aufwand künftig in Rechnung stelle. Seit dem ist Ruhe :teufel
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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