Hi...
Gegenseite hat gegen Mahnbescheid Widerspruch erhoben;
Anspruchsbegründung an das Landgericht;
Gegenseite hat Widerspruch zurückgenommen.
Das Landgericht bittet um Übersendung eines Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Die gibts doch gar nicht mehr?
Irgendeine Idee?
Danke
Widerspruch Rücknahme vorm Landgericht,... VB?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Doch ... entweder hast du welche blanko oder sie sollen dir einen Vordruck schicken
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Dann seid ihr doch schon im streitigen Verfahren und nicht mehr im Mahnverfahren
Meines Erachtens nach müsste dann ein VU ergehen und kein VB. Was nützt dir der Vordruck für den VB-Antrag des elektronischen Mahnverfahrens, wenn das LG den Antrag mangels notwendiger Technik nicht verarbeiten kann...???
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
- mücki
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Das ist so nicht richtig. Wird der Widerspruch vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, wird das streitige Verfahren in das Mahnverfahren "zurückversetzt" und das Prozessgericht erlässt den VB, vgl. § 699 Abs. 1 S. 3 ZPO.Feldhamster hat geschrieben: ↑02.01.2019, 08:49Dann seid ihr doch schon im streitigen Verfahren und nicht mehr im MahnverfahrenMeines Erachtens nach müsste dann ein VU ergehen und kein VB. Was nützt dir der Vordruck für den VB-Antrag des elektronischen Mahnverfahrens, wenn das LG den Antrag mangels notwendiger Technik nicht verarbeiten kann...???
P.S. Entsprechende Vordrucke für den VB-Antrag gibt es online.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Danke Mücki, das wusste ich nicht.