Voraussetzung Auftrag an den GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Potterhead_JS
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#1

28.12.2018, 10:30

Hallo ihr Lieben,

ich hab folgende Frage...

Ich hab hier eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, wo die Rechtsmittelfrist aufjedenfall abgelaufen ist. Hier war ursprünglich vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Kann ich mit dem Urteil jetzt einen Auftrag an den GV(wegen Geldforderung) abschicken? Oder muss ich an das Gericht schreiben und eine vollstreckbare Ausfertigung mit Rechtskraftattest anfordern?

Danke im Voraus! :huepf
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icerose
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#2

28.12.2018, 13:15

Hallo, Potterhead_JS,
in dem Fall brauchst du zuerst das Rechtskraftzeugnis.

Liebe Grüße und guten Rutsch. :wink1
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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