Pfändung Rückgewähransprüche

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Drea1
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#1

19.12.2018, 22:52

Hallo,

kann man ein Pfändung der Rückgewähransprüche einer eingetragenen Grundschuld auch beantragen, wenn man keine Zwangssicherungshypothek eintragen lässt oder ist diese unbedingt notwendig? Es ist bereits ein Zwangsversteigerungstermin in 5 Wochen anberaut (Gläubigerin ist die Bank, für die die Grundschuld eingetragen ist) und es sollen unnötige Kosten vermieden werden.

Danke
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AliceImWunderland
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#2

20.12.2018, 09:41

Für die Pfändung der Rückgewähransprüche ist keine Eintragung der Sicherungshypothek im Grundbuch notwendig.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Drea1
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#3

20.12.2018, 09:42

Danke dir.
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