Hallo Zusammen,
wir haben hier in der Kanzlei einen ganz speziellen Fall bekommen, den ich so noch nie gesehen, geschweige denn behandelt habe. Wir haben für unseren Mandanten einen Vergleichi m Kündigungsschutzverfahren geschlossen, wonach dieser Abfindung, Urlaubsgeld und restliche Gehaltsansprüche bekommen hätte sollen sowie dass ihm ein Arbeistzeugnis erteilt werden soll. Der ehemalige Arbeitgeber hat weder bezahlt noch ein Arbeitszeugnis erteilt, auch nach Aufforderung und Androhung der ZV nicht. Nachdem uns nun die VA des Vergleiches vorliegt, möchte ich gerne vollstrecken lassen. Jetzt meine Frage, weil noch nie gemacht. Wie leite ich die Zwangsvollstreckung auf Erteilung enes Arbeitszeugnisses ein? Mit dem PfüB kann ich ja nur das nicht gezahlte Gehalt und die anderen Geldansprüche einfordern, oder?
Danke für euere Antworten
Zwangsvollstreckung auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, und zwar beim Vollstreckungsgericht am Wohn-bzw. Geschäftssitz des Schuldners.
Und um deine andere Frage auch zu beantworten: Ja, mit dem Pfüb kannst du nur Geldforderungen eintreiben.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- booo
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Gugg mal HIER REIN .. ist zwar schon etwas älter, aber zum Nachlesen ganz gut
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab