Hallo zusammen,
ich wende mich mal wieder mit einer eher ungewöhnlichen Frage an euch:
Nachdem die aus einem VB angestrengte Zwangsvollstreckung aufgrund von nicht vorhandener Masse ins Leere gelaufen ist, möchte unser Mandant wenigstens erreichen, dass die Schuldnerin einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommt und bittet uns, das zu veranlassen.
Gute Idee! Ich habe nur absolut keine Ahnung, wie ich das anstellen soll. Nachdem ich jetzt eine Stunde lang danach gegoogelt habe und alle Voraussetzungen kenne, weiß, dass es negative und positive Einträge gibt, dass man die löschen lassen kann, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen und mir jede zweite Seite sagt, wie ich eine SCHUFA-Auskunft bekomme, habe ich nicht einen Beitrag gefunden, der mir sagt, wie und wo ich beantragen kann, dass unsere Schuldnerin so einen Eintrag bekommt. Kann mir bitte irgendwer weiterhelfen?
Negativeintrag SCHUFA beantragen
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Vermögensauskunft abnehmen bzw. wenn der Schuldner nicht erscheint, ergeht - falls beantragt - Haftbefehl.
Dies sind öffentliche Daten, die sowohl in der Schufa, als auch in sämtlich anderen Auskunfteien verzeichnet werden.
Nur mit einer erfolglosen Zwangsvollstreckung kannst du da nichts erreichen. M.E. musst du Mitglied bei einer solchen Auskunftei sein, um so etwas wie erfolglose Zwangsvollstreckung melden zu können. Banken, Versandhändler, Mobilfunkanbieter … speisen auch hier ein.
Grüße
Kaltforelle
Dies sind öffentliche Daten, die sowohl in der Schufa, als auch in sämtlich anderen Auskunfteien verzeichnet werden.
Nur mit einer erfolglosen Zwangsvollstreckung kannst du da nichts erreichen. M.E. musst du Mitglied bei einer solchen Auskunftei sein, um so etwas wie erfolglose Zwangsvollstreckung melden zu können. Banken, Versandhändler, Mobilfunkanbieter … speisen auch hier ein.
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Kaltforelle
- mücki
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Guten Morgen,
ich kann die Aussage von Kaltforelle bestätigen, einen negativen Eintrag (z.B. Rechnung nicht oder schleppend bezahlt etc.) kann man nur veranlassen, wenn man Kunde bei der Schufa oder den sonstigen Auskunfteien ist. Ausgenommen hiervon sind nur die "öffentlichen Bekanntmachungen", die bereits genannt wurden sowie z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Erteilung der RSB usw.
ich kann die Aussage von Kaltforelle bestätigen, einen negativen Eintrag (z.B. Rechnung nicht oder schleppend bezahlt etc.) kann man nur veranlassen, wenn man Kunde bei der Schufa oder den sonstigen Auskunfteien ist. Ausgenommen hiervon sind nur die "öffentlichen Bekanntmachungen", die bereits genannt wurden sowie z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Erteilung der RSB usw.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch