falschen Vollstreckungsbescheid aufdecken und aus dem Weg räumen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
joggellive
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 276
Registriert: 15.02.2011, 22:47
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Erfurt

#1

02.12.2018, 15:43

Moin, folgender Sachverhalt. Schuldnerverlor durch 2 Versäumnisurteile eine Unterlassungsklage. Kosten wurden festgesetzt und sollen nun Vollstreckt werden. Schuldner ist hoch verschuldet und gab im VZ, falsche Infos an. Drittauskunft über AG hat anderes wie im VZ ergeben. Eine Lohnpfändung erfolgte durch 3 Kinder und Ehefrau, ergibt sich erst mal kein pfändbares Einkommen. Aber jetzt das Kuriose. Arbeitgeber sowie Vermieter ( Nebenkostenguthaben gepfändet) ergaben, das Vorpfändungen vorliegen. Gläubiger wurde genannt. Wir haben nun herausgefunden der das Gläubiger die Schwiegermutter des Schuldners ist. Er ist nach wie vor verheiratet und lebt mit der Ehefrau zusammen. Jetzt kommt der Verdacht auf, das hier ein Vollstreckungstitel geschaffen wurde um anderen Gläubigern en Zugriff zu verweigern und das Geld dieser besagten Schwiegermutter zufliegst und diese das dann an den Schuldner auszahlen wird. ( Gerade bei Nebenkosten und Steuerguthaben wohl sehr wahrscheinlich) Wie kann man dagegen vornehmen ? Die Summe wurde auf 250.000€ betitelt. Da werden wir die nächsten 30 Jahre nichts davon zu sehen bekommen. Schon mal jemand so ein fall gehabt? Der Schuldner ist mit allen Wassern gewaschen, das hat man auch im Klageverfahren gesehen. Aber Beweisen können wir nichts, der Vollstreckungstitel, steht ja nun mal im Raum bzw. existiert.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3296
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

03.12.2018, 07:48

Dazu fällt mir spontan nur das ein:
https://www.iww.de/ve/archiv/schuldners ... sen-f32652
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1445
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

03.12.2018, 13:46

Je nachdem wie hoch die Forderung bei euch ist könnte man auch über die Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachdenken. Das ist allerdings u.U. mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, siehe:

https://www.iww.de/fmp/archiv/insolvenz ... ten-f12388

Das wäre allerdings ein ziemliches Vabanquespiel ...
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten