Hallo ihr Lieben!
wir haben eine Kontopfändung durchgeführt, der Überweisungsbeschluss ist nun auch erlassen und an den Drittschuldner zugestellt. Bei der Zustellungsurkunde an die Schuldnerin ist mir aufgefallen, dass nichts vom Zusteller vermerkt ist. Kein Datum, keine Uhrzeit, kein Name und auch keine Unterschrift - einfach leer.
Ich meine, dass die Zustellung nicht wirksam nachgewiesen ist und der Gerichtsvollzieher in dieser Sache fühlt sich - natürlich - nicht zuständig. Der GVZ sagt, dass kein Zustellungsmagel vorliegt und Kosten für eine erneute Zustellung von uns zu tragen wären. Ehrlich gesagt sehe ich nicht ein, dass der GVZ jetzt nochmal Gebühren für die Zustellung kassieren will.
Hattet Ihr auch schon mal solche Probleme?
Meine Sorge ist, dass die Frist für die Umwandlung des Kontos in einPfändungsschutzkonto noch gar nicht läuft, also für den Fall, dass die Schuldnerin die Zustellung vereitelt :/ Da muss ich jetzt nochmal nachlesen...
Viele liebe Grüße
und
vorab!
Zustellungsurkunde Post ohne Unterschrift/DATUM
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Guten Morgen Crydea,
bei der Post hatte ich gestern Abend noch angerufen. Der GVZ ist gegenüber der Post der Auftraggeber und deshalb muss er sich an die Post wenden - oh man. Die Dame vom Kundenservice hat sogar gesagt, dass es üblich ist, dass Gerichtsvollzieher ab und an nachfragen. Ist ja wahrscheinlich auch keine Ausnahme, dass mal was fehlt.
Weshalb zahlt man überhaupt Kosten der Gerichtsvollzieher
Vielen Dank trotzdem!
bei der Post hatte ich gestern Abend noch angerufen. Der GVZ ist gegenüber der Post der Auftraggeber und deshalb muss er sich an die Post wenden - oh man. Die Dame vom Kundenservice hat sogar gesagt, dass es üblich ist, dass Gerichtsvollzieher ab und an nachfragen. Ist ja wahrscheinlich auch keine Ausnahme, dass mal was fehlt.
Weshalb zahlt man überhaupt Kosten der Gerichtsvollzieher
Vielen Dank trotzdem!
- Crydea
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Ich gehe einmal davon aus, dass du mit dem GVZ telefoniert hattest. Ich würde mich dann einmal schriftlich an ihn wenden, ihm darlegen, dass er der Auftraggeber gegenüber der Post war und nicht ihr und er sich insofern darum kümmern muss. Dies halt schriftlich, damit ihr was in der Akte habt, falls man irgendwann mal irgendwas nachweisen muss.
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Nein, ich habe nicht mit ihm telefoniert
Der gute Herr ist schlecht zu erreichen und nach 17:00 Uhr ist besetzt. Wir haben direkt alles schriftlich gemacht. Heute werde ich wohl nochmal versuchen, ihn zur Arbeit zu bewegen... oh man..
Bin ich denn die Einzige, die so doofe Probleme mit den GVZern hat?
Der gute Herr ist schlecht zu erreichen und nach 17:00 Uhr ist besetzt. Wir haben direkt alles schriftlich gemacht. Heute werde ich wohl nochmal versuchen, ihn zur Arbeit zu bewegen... oh man..
Bin ich denn die Einzige, die so doofe Probleme mit den GVZern hat?
- AliceImWunderland
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Geht es um die Zustellung des Pfübs an den Schuldner? Wenn ja, dann lehn dich entspannt zurück und mach dir nicht so viel Arbeit damit. Für die Wirksamkeit der Pfändung ist die Zustellung des Pfübs an den Schuldner nicht notwendig.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es um die Zustellungsurkunde für den DS geht.
Anders sieht es natürlich aus, wenn es um die Zustellungsurkunde für den DS geht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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An den Drittschuldner ist alles super
Es geht nur noch um den ÜBerweisungsbeschluss an die Schuldnerin. Aber ich hab immer noch keine Zeit gehabt nachzulesen, ob für die 4-Wochen-Frist für die Umwandlung in ein P-Konto die Zustellung an den Schuldner wichtig ist... weißt du das zufällig?? *ganzliebfrag*
Es geht nur noch um den ÜBerweisungsbeschluss an die Schuldnerin. Aber ich hab immer noch keine Zeit gehabt nachzulesen, ob für die 4-Wochen-Frist für die Umwandlung in ein P-Konto die Zustellung an den Schuldner wichtig ist... weißt du das zufällig?? *ganzliebfrag*
- mücki
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Hallo,
es ist für die Wirksamkeit der Pfändung unerheblich, ob dem Schuldner der PfÜb überhaupt zugeht (das hatte ja auch Alice schon geschrieben).
Ich gehe aber davon aus, dass die Banken die Schuldner über das Vorliegen einer Pfändung irgendwie informieren werden anderenfalls erhalten die Schuldner spätestens mit der Auskehr Kenntnis von der Pfändung. Dann können Sie zur Bank gehen und das Konto umwandeln. Grundsätzlich kann die Umwandlung - völlig unabhängig von der Zustellung einer Pfändung - jeder Zeit erfolgen, es gibt also keine irgendwie geartete Frist.
Der dann bestehende Pfändungsschutz wirkt bis zu vier Wochen rückwirkend, ausgehend von dem Datum, an dem die Umwandlung erfolgt ist. Ich vermute, dass ist es, was du meinst.
es ist für die Wirksamkeit der Pfändung unerheblich, ob dem Schuldner der PfÜb überhaupt zugeht (das hatte ja auch Alice schon geschrieben).
Ich gehe aber davon aus, dass die Banken die Schuldner über das Vorliegen einer Pfändung irgendwie informieren werden anderenfalls erhalten die Schuldner spätestens mit der Auskehr Kenntnis von der Pfändung. Dann können Sie zur Bank gehen und das Konto umwandeln. Grundsätzlich kann die Umwandlung - völlig unabhängig von der Zustellung einer Pfändung - jeder Zeit erfolgen, es gibt also keine irgendwie geartete Frist.
Der dann bestehende Pfändungsschutz wirkt bis zu vier Wochen rückwirkend, ausgehend von dem Datum, an dem die Umwandlung erfolgt ist. Ich vermute, dass ist es, was du meinst.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch