Es gibt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Drittschuldner = Arbeitgeber AG1. Das bisherige Arbeitsverhältnis wird nun mittels Aufhebungsvertrag beendet. Im neuen Arbeitsvertrag steht der Passus, dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.
AG1 und AG2 sind völlig verschiedene Firmen.
Beinhaltet das auch die laufende Pfändung, wenn im Aufhebungsvertrag nur steht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird? Ich würde eher sagen: Nein. Wie seht ihr das?
PfÜb Arbeitseinkommen / Wechsel Arbeitgeber
- Soenny
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Ist das ein Betriebsübergang oder was genau?Im neuen Arbeitsvertrag steht der Passus, dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.
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So ein Fall ist mir noch nicht untergekommen, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Pfändung nicht auf den neuen Arbeitgeber übergeht. Egal, was im Innenverhältnis mit Rechten und Pflichten geregelt wurde, es ist ja so, dass bezüglich des zweiten Arbeitgebers nach außen hin alles neu ist (die Sozialversicherungsbeiträge werden unter einer neuen Betriebsnummer bezahlt, die Rentenbeiträge fangen für diesen Arbeitgeber separat an zu laufen etc.). Für die Behörden ist es nunmal ein neuer Arbeitgeber und ein neues Arbeitsverhältnis. Deshalt würde ich darauf tippen, dass es auch für die Lohnpfändung ein neuer Arbeitgeber ist und die Lohnpfändung somit neu ausgesprochen werden muss.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Nein, mit einem BÜ wärs ja (zu) easy manchmal wechseln die MA die Firma zb wegen Umzug o.ä. und dann gibt es einen neuen Arbeitsvertrag, jedoch ohne neue Probezeit, Befristung etc.
Dracarys!
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Aber wo ist der Zusammenhang zwischen alter neuer Firma in dem Vertrag. Du schreibst:
Wechselt der MA "nur" die Stelle, dann ist der Pfüb nicht auf den neuen AG übertragbar.
das geht nur, wenn es sich entweder um einen Arbeitgeber handelt oder ein BÜ stattgefunden hat. Dann würde der Pfüb weiter gelten, darauf würde ich den neuen AG hinweisen.dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.
Wechselt der MA "nur" die Stelle, dann ist der Pfüb nicht auf den neuen AG übertragbar.
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