PfÜb Arbeitseinkommen / Wechsel Arbeitgeber

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Riverside
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#1

15.10.2018, 10:22

Es gibt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Drittschuldner = Arbeitgeber AG1. Das bisherige Arbeitsverhältnis wird nun mittels Aufhebungsvertrag beendet. Im neuen Arbeitsvertrag steht der Passus, dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.

AG1 und AG2 sind völlig verschiedene Firmen.

Beinhaltet das auch die laufende Pfändung, wenn im Aufhebungsvertrag nur steht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird? Ich würde eher sagen: Nein. Wie seht ihr das?
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Soenny
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#2

15.10.2018, 10:31

Im neuen Arbeitsvertrag steht der Passus, dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.
Ist das ein Betriebsübergang oder was genau? :kopfkratz
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#3

15.10.2018, 10:52

So ein Fall ist mir noch nicht untergekommen, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Pfändung nicht auf den neuen Arbeitgeber übergeht. Egal, was im Innenverhältnis mit Rechten und Pflichten geregelt wurde, es ist ja so, dass bezüglich des zweiten Arbeitgebers nach außen hin alles neu ist (die Sozialversicherungsbeiträge werden unter einer neuen Betriebsnummer bezahlt, die Rentenbeiträge fangen für diesen Arbeitgeber separat an zu laufen etc.). Für die Behörden ist es nunmal ein neuer Arbeitgeber und ein neues Arbeitsverhältnis. Deshalt würde ich darauf tippen, dass es auch für die Lohnpfändung ein neuer Arbeitgeber ist und die Lohnpfändung somit neu ausgesprochen werden muss.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#4

15.10.2018, 11:32

Soenny hat geschrieben:
15.10.2018, 10:31
Im neuen Arbeitsvertrag steht der Passus, dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.
Ist das ein Betriebsübergang oder was genau? :kopfkratz
Nein, mit einem BÜ wärs ja (zu) easy :roll: :mrgreen: manchmal wechseln die MA die Firma zb wegen Umzug o.ä. und dann gibt es einen neuen Arbeitsvertrag, jedoch ohne neue Probezeit, Befristung etc.
Dracarys!

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#5

15.10.2018, 13:21

Aber wo ist der Zusammenhang zwischen alter neuer Firma in dem Vertrag. Du schreibst:
dass die Rechte und Pflichten aus alten Arbeitsverhältnis auf das neue Arbeitsverhältnis beim neuen Arbeitgeber =AG2 übergehen.
das geht nur, wenn es sich entweder um einen Arbeitgeber handelt oder ein BÜ stattgefunden hat. Dann würde der Pfüb weiter gelten, darauf würde ich den neuen AG hinweisen.

Wechselt der MA "nur" die Stelle, dann ist der Pfüb nicht auf den neuen AG übertragbar.
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