Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen u. Nachtzeit

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SSchall
Kennt alle Akten auswendig
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#1

04.10.2018, 12:46

Hallo zusammen,

ein Schuldner konnte trotz mehrfachen Versuchen zu verschiedenen Tageszeiten nicht angetroffen werden. Wir haben nunmehr einen Beschluss beantragt, nachdem wir jetzt auch zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen vollstrecken können. Leite ich diesen Beschluss dem GV jetzt einfach mit einem normalen Anschreiben und der Bitte, die Vollstreckung fortzuführen, weiter, oder muss ich jetzt einen ganz neuen ZV Auftrag stellen?
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icerose
...ist hier unabkömmlich !
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#2

04.10.2018, 13:31

Das ist (leider) ein ganz neuer Auftrag. :roll
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
FrauCEE
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#3

04.10.2018, 14:03

du musst das ZV Formular nutzen
Gehe jeden Tag mit dem Hund, auch wenn du keinen hast
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