Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1
24.09.2018, 10:39
Nachdem der Schuldner verstorben ist, soll ich nun den Titel umschreiben lassen.
Nach Mitteilung des Nachlassgerichtes ist - nachdem alle sonstigen Erben ausgeschlagen haben - das Land als Erbe eingesetzt worden.
Ich hatte solch einen Fall noch nie, daher meine Frage: Ist eine Umschreibung und dann eine Fortsetzung der ZV überhaupt möglich?
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mücki
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#2
24.09.2018, 11:06
Meiner Meinung nach, kannst du die Vollstreckung vergessen. Wenn keine Erben ermittelt werden können, dann erbt immer das Land (§ 1936 BGB). Bei einem überschuldeten Erbe wird das sicher ein Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens gestellt werden. Dafür brauchst du keinen umgeschriebenen Titel, weil das Verfahren dann schon .. .Insolvenzverfahren über den Nachlass des Herrn Hans Müller, geb. ... gest. .... heisst.
Ich würde mir daher von Nachlassgericht den entsprechenden Beschluss übersenden lassen und dann erstmal das Land anschreiben.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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sh161
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#3
24.09.2018, 11:29
mücki hat geschrieben: ↑24.09.2018, 11:06
Ich würde mir daher von Nachlassgericht den entsprechenden Beschluss übersenden lassen und dann erstmal das Land anschreiben.[/color]
Das ist schon geschehen, nur leider antworten die (also das Land) nicht.
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mücki
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#4
24.09.2018, 12:00
Das kann schon mal einige Zeit dauern. Die müssen sich das Ganze ja auch erstmal angucken. Hast du schon mal bei den Insolvenzbekanntmachungen (Detailsuche) geschaut?
Hast du vielleicht eine Telefonnummer?
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sh161
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#5
24.09.2018, 12:05
mücki hat geschrieben: ↑24.09.2018, 12:00
Das kann schon mal einige Zeit dauern. Die müssen sich das Ganze ja auch erstmal angucken. Hast du schon mal bei den Insolvenzbekanntmachungen (Detailsuche) geschaut?
Hast du vielleicht eine Telefonnummer?
Inso-Bekannmachungen wirft nichts aus und eine Telefonnummer habe ich auch nicht.
Was meinst du denn, wie viel Zeit man denen gewähren sollte? Unsere Anfrage stammt von Mitte Juli.
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AliceImWunderland
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#6
24.09.2018, 12:28
Wir hatten so einen Fall bisher nur einmal. Da hat das Land ewig gebraucht, um sich zu melden. Ich meine, es wären mehr als 6 Monate vergangen, ehe wir eine Antwort bekommen haben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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sh161
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#7
24.09.2018, 12:35
AliceImWunderland hat geschrieben: ↑24.09.2018, 12:28
Wir hatten so einen Fall bisher nur einmal. Da hat das Land ewig gebraucht, um sich zu melden. Ich meine, es wären mehr als 6 Monate vergangen, ehe wir eine Antwort bekommen haben.
Oha!
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Danke für den Hinweis.
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#8
02.09.2019, 12:45
Habe hierzu auch eine Frage.
Der Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wurde zurückgewiesen.
Nunmehr bekommen wir vom Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement die Mitteilung, dass Bargeldvermögen in Höhe von xxx Euro vorhanden ist, verbunden mit der Anfrage, ob beabsichtigt ist, den Nachlass im Wege der ZV gegen den Fiskus des Freistaates als Erbe nach .... zu verwerten.
Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich den GV losschicken. Schuldner dürfte der Freistaat, vertr. d. d. Staatsbetrieb sein.?
Oder muss ich hierbei noch etwas beachten?
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(UNHEILIG)
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#9
02.09.2019, 18:25
Als Erbe nach ... muss schon mit rein!