ich bräuchte in einer ZV-Sache mal Euren Rat, weil wir uns hier irgendwie im Kreise drehen und nicht weiterkommen.
Wir haben einen rechtskräftigen Titel gegen den Rechtsnachfolger des Schuldners (Rechtsnachfolgeklausel wurde bereits erstellt). Die Vollstreckung erweist sich nun allerdings als schwierig, da der Rechtsnachfolger unter der letzten Meldeadresse nicht mehr auffindbar ist - er ist lt. EMA unbekannt verzogen. Das einzige, was wir ausfindig machen konnten, ist eine Postfachadresse. Soweit so gut... Das Problem ist nun die Zustellung des Titels bzw. dann auch des ZV-Auftrages: der GVZ wollte die Zustellung samt Ladung zum Termin zur Abgabe der VA durchführen - ist aber an der Post gescheitert. Diese haben die Zustellung verweigert mit der Anmerkung, dass diese Art der Zustellung nicht AGB-konform sei. Also haben wir im zweiten Schritt erst einmal probiert, zumindest einmal die öffentliche Zustellung des Titels über das Prozessgericht zu erwirken - diese wurde abgelehnt mit der Begründung, dass eine Zustellung an eine Postfachadresse gem. Beschluss des BGH vom 14.06.2012 nicht zu erfolgen hat, wenn eine Postfachadresse vorliegt.
Was soll ich denn nun als nächstes machen
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Bin echt etwas ratlos und hoffe, dass mir einer vielleicht etwas auf die Sprünge helfen kann...
Ansonsten wünsche ich Euch allen schon ein schönes und entspanntes Wochenende!!