Hallöchen alle zusammen,
schon längere Zeit lese ich in diesem Forum nach, wenn ich eine Frage habe, doch da ich das erste Mal keine passende Antwort gefunden habe, habe ich mich kurzerhand dazu entschlossen mich hier zu registrieren.
Also meine Frage:
Ich möchte einen Zwangsvollstreckungsauftrag zur Herausgabe einer beweglichen Sache losschicken. Diese bewegliche Sache ist eine Jugendamtsurkunde (vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses ist auch da). So weit, so gut, aber der Gegenstandswert richtet sich ja nach dem Wert der beweglichen Sache.
Welcher Wert hat nun die Jugendamtsurkunde? Was kann ich als Gegenstandswert ansetzen?
Schon mal Danke für eure Hilfe.
VZ Herausgabe beweglicher Sache Titel Gegenstandswert
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Danke für die Antwort.Jule69 hat geschrieben:Mh gibt denn dein Urteil keinen Aufschluss darüber? Da müsste ja auch ein Streitwert festgesetzt worden sein.
Nein, leider nicht. Es wurde gerichtlich ein Vergleich geschlossen, in welchem verschiedene Sachen geregelt wurden (insgesamt 8 Punkte). Ein Punkt war eben, dass die Gegenseite die Jugendamtsurkunde herausgeben muss. Hat er nicht getan. Daraus möchte meine Chefin jetzt zur Herausgabe vollstrecken.
Bin ein bisschen ratlos und meine Chefin weiß es auch nicht...
Have a nice day!
- Tigerle
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Es dürten 30-50% der titulierten Forderung sein. Da ich vermute, dass Kindesunterhalt mit der Jugendamtsurkunde gefordert ist, könnte man sich daran orientieren, ansonsten, wenn Du einen Streitwert hast, bei dem 8 Punkt verglichen wurden, kannst Du ja ggfs. hier den Streitwert herausrechnen.
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Vielen Dank für die Hilfe. Ich mach jetzt einfach mal, so wie du vorgeschlagen hast, Tigerle
Have a nice day!