schon längere Zeit lese ich in diesem Forum nach, wenn ich eine Frage habe, doch da ich das erste Mal keine passende Antwort gefunden habe, habe ich mich kurzerhand dazu entschlossen mich hier zu registrieren.
Also meine Frage:
Ich möchte einen Zwangsvollstreckungsauftrag zur Herausgabe einer beweglichen Sache losschicken. Diese bewegliche Sache ist eine Jugendamtsurkunde (vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses ist auch da). So weit, so gut, aber der Gegenstandswert richtet sich ja nach dem Wert der beweglichen Sache.
Welcher Wert hat nun die Jugendamtsurkunde?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Schon mal Danke für eure Hilfe.