Zahlung Gerichtsvollzieher

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ramona1909
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#1

14.08.2018, 14:54

Hallo,

ich bin mir unsicher, wie wir mit einer Zahlung umgehen sollen.

Und zwar war die Forderung von uns an den Schuldner 214,44 € (Anwaltskosten). Durch drei Zahlungen nach Pfändung vom GV haben wir nun 244,55 € erhalten, also 30,11 € zu viel.
Gleichzeitig gab es aber auch eine GV-Rechnung in Höhe von 30,11 € die wir zahlen sollten, bzw. die hat unser Mandant dann direkt gezahlt. Bedeutet es jetzt, dass wir die 30,11 € die wir zuviel haben nun unserem Mandanten gutschreiben? Oder steckt da noch mehr hinter? Ich gehe derzeit davon aus, dass die letzte Zahlung der Schuldnerin sich überschnitten hat mit der GV-Rechnung und er uns diese Kosten daher "wieder" erstattet hat.

Außerdem hat sich wohl der Antrag auf Haftbefehl mit der Restzahlung überschnitten, es sei denn es geht jetzt noch um die Zinsen, die die Schuldnerin nicht gezahlt hat. Wir haben aber abgesehen von der letzten GV-Rechnung nichts mehr in der Akte und auch noch keinen Titel zurück. Der wurde wohl an das Gericht weitergegeben. Auf die Zinsen würden wir jetzt verzichten, da die Angelegenheit ziemlich nervig war...

Die GV-Rechnung war wohl noch für die Abnahme Vermögensauskunft, wenn ich das richtig gelesen habe.

Bevor ich den GV jetzt die ganze Zeit nerve, wollte ich mal im Forum mein Glück versuchen. Wir machen übrigens fast nie ZV im Arbeitsrecht, daher bin ich da nicht so drin...
Ich hoffe, es ist irgendwie nachvollziehbar...

Dankeschön!
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paralegal6
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#2

15.08.2018, 07:34

Wenn ihr eure RA Kosten vollstreckt ist es doch keine ZV im Arbeitsrecht? Verstehe einiges an deinem Beitrag nicht. Wenn ihr 30€ an den GV zahlt und dann wiederum der Schuldner zahlt bekommt ihr natürlich diese 30€ zurück, bzw. Mandant wenn er direkt gezahlt hat. Der Titel ist natürlich beim GV, bzw. wenn alles gezahlt ist beim Schuldner
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mücki
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#3

15.08.2018, 10:02

Zu der vollstreckenden Forderungen gehören neben der Hauptforderung auch Zinsen und Kosten (auch die der Vollstreckung), sofern angefallen.

Wenn eure HF 214,44 € beträgt, stehen euch also zusätzlich noch eure Kosten für den ZVA zu sowie natürlich auch die Kosten des Gerichtsvollziehers.

Leider ist aber deine Darstellung nicht so ganz nachvollziehbar, wer ist denn euer Mandant, wenn ihr wegen eigener Kosten vollstreckt habt? Oder habt ihr aus einem KFA nach 126 ZPO gegen die GS vollstreckt? Dann hätte allerdings euer Mandant die GVZ-Kosten nicht zahlen müssen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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