Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Regina4588
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#11
09.08.2018, 09:43
GV Freudenstein hat geschrieben:Der GV erhält durch das Inso-Gericht regelmäßig gemäß MiZi Benachrichtigung über die Eröffnung von Inso-Verfahren bzgl. der in seinem Bereich wohnhaften Schuldnern. Bei Schuldnern die in seinen Bezirk umziehen oder wenn er einen Bezirk neu übernimmt, hat er regelmäßig keine Kenntnis von Inso-Verfahren. Eine Pflicht zur Prüfung vor Beginn der Zwangsvollstreckung gibt es nicht. Der GV ist lediglich verpflichtet, sobald er Kenntnis über die Inso erlangt, das Verfahren einzustellen.
Vielen lieben Dank
Das war genau das was mich interessiert hat und ich wissen wollte