Falsch!paralegal6 hat geschrieben:ehm...weil der Sohn sonst nicht Eigentümer ist, wenn es nicht im Fahrzeugbrief steht
Kfz angeblich an Sohn verkauft
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ja, Eigentümer kann er auch nur mit einem Kaufvertrag sein, aber Halterwechsel muss Zulassungsstelle gemeldet werden => OWI
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Ich dachte die Konstellation "Fahrzeughalter muss nicht Eigentümer sein" gäbe es nur bei Leasingfahrzeugen.joggellive hat geschrieben:Es spielt keine Rolle auf wen das Fahrzeug Zugelassen ist. Wenn Ihr heute abend heim geht, nehmt mal euren Fahrzeugbrief ( heist ja heute Zulassungsbeschenigung Teil II) und lest mal was da drauf steht.samsara hat geschrieben:Eigentlich kannst Du nur über die Einholung von Drittauskünften herausfinden, ob das Fahrzeug noch auf Deine Schuldnerin zugelassen ist.
Ggf. auch an eine Strafanzeige nach § 288 StGB denken.
Also Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Eigentümer können alles verschiedene Personen sein. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht und sonst niemand.C.4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs zugewiesen"
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Und wer sagt das ein Halterwechsel stattgefunden hat? Sie kann doch weiter Halter bleiben nur der Eigentümer ist ein anderer. Halterwechelt tritt erst ein wen das Fahrzeug auch umgemeldet ist, es gibt keine Pflicht, wenn jemand anderes das Auto fährt, es Umzumelden. Natürlich ist es aber sinnvoill, wenn man vom 3. nicht die Blitzerbilder oder sonstige OwI Sachen haben will, aber müssen muss niemand, wichtig ist nur das, dass Fahrzeug zugelassen ist und TÜV hat , auf wessen Namen ist nach Straßenzulassungsverordnung völlig egal.paralegal6 hat geschrieben:ja, Eigentümer kann er auch nur mit einem Kaufvertrag sein, aber Halterwechsel muss Zulassungsstelle gemeldet werden => OWI
Zuletzt geändert von joggellive am 26.07.2018, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Ähm nein, und das ist alles nicht erst seit gestern so. Beispiel bei mir. Ich habe ein Auto gekauft. Da ich nicht konnte, hat meine Frau es geholt, sie steht , weil sie vor Ort war, auch im Kaufvertrag mit Ihrer Unterschrift. Also ist sie Eigentümer. Ich habe das Auto auf meinen Namen zugelassen, also bin ich Halter. Ich nutze die Versicherungs % von meiner Schwiegermutter,also ist sie Versicherungsnehmer, des Fahrzeugs. Wie du siehst 3 verschiedene Personen.samsara hat geschrieben:Ich dachte die Konstellation "Fahrzeughalter muss nicht Eigentümer sein" gäbe es nur bei Leasingfahrzeugen.joggellive hat geschrieben:Es spielt keine Rolle auf wen das Fahrzeug Zugelassen ist. Wenn Ihr heute abend heim geht, nehmt mal euren Fahrzeugbrief ( heist ja heute Zulassungsbeschenigung Teil II) und lest mal was da drauf steht.samsara hat geschrieben:Eigentlich kannst Du nur über die Einholung von Drittauskünften herausfinden, ob das Fahrzeug noch auf Deine Schuldnerin zugelassen ist.
Ggf. auch an eine Strafanzeige nach § 288 StGB denken.
Also Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Eigentümer können alles verschiedene Personen sein. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht und sonst niemand.C.4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs zugewiesen"
Zuletzt geändert von joggellive am 26.07.2018, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Bina87 hat geschrieben:Das hilft mir bei meinem Problem nur alles leider nicht weiter
Doch, schlussfolgernd , kannst du es nicht pfänden, weil Schu nicht gleich Eigentümer. Der Kaufvertrag ist hier ausschlaggebend.
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ich weiß, dass ich es nicht pfänden kann und der Sohn Eigentümer ist, Ich will wissen, ob ich herausfinden kann, wann tatsächlich das kfz auf den Sohn übergegangen ist. Nur weil mutter und sohn etwas aufschreiben, muss es ja nicht stimmen. und ob ich ein recht auf Auskunft habe.
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Hilft dir dieser alte Beitrag vielleicht weiter
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 29308.html
Versuch rauszufinden, wer die Versicherung des Autos bezahlt.
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Von wann der KV ist wirst du nicht herausfinden, die können ja irgendein Datum nehmen.
Wer die Versicherung zahlt ist leider unerheblich
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