Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bina87
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#1
26.07.2018, 09:58
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine sehr hartnäckige Schuldnerin. Ich wollte Ihr Auto pfänden. Zunächst hat der GZV sich extrem viel Zeit gelassen, weil er anscheinend keine Lust darauf hatte. Und nun kommt ein Schreiben, dass der Sohn die Merzedes A Klasse angeblich bereits am 15.02.2017 für 100 Euro abgekauft hat. Kann ich das irgendwie überprüfen? Es wurde eine handschriftlich ausgefüllter ADAC Kaufvertrag überreicht... aber kann ich das nachvollziehen? (Und ja die Vermögensauskunft war 4 Wochen vor dem Verkauf....)
Wäre für jegliche Idee sehr dankbar!!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Manuel
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#2
26.07.2018, 10:29
Eine undankbare Aufgabe, weil es schwer sein wird, an den PKW zu kommen. Mir kommt auf Anhieb die ANFECHTUNG des Kaufvertrages in den Sinn, aber weiter weiß ich dann auch schon nicht mehr.
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pitz
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Kennt alle Akten auswendig
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#3
26.07.2018, 10:52
Nur so als Idee: Der Verkauf müsste ja auch der Zulassungsstelle gemeldet worden sein und der entsprechenden Versicherung.
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Bina87
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#4
26.07.2018, 10:54
das habe ich auch überlegt. Aber kann ich da nachfragen? Dürfen die mir Auskunft erteilen?
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samsara
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#5
26.07.2018, 10:55
Wie alt ist denn das Fahrzeug?
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Bina87
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#6
26.07.2018, 11:01
schon 8 Jahre, soll laut online Portalen hier im Norden aber noch so Euro 5000 einbringen
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samsara
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#7
26.07.2018, 11:26
Eigentlich kannst Du nur über die Einholung von Drittauskünften herausfinden, ob das Fahrzeug noch auf Deine Schuldnerin zugelassen ist.
Ggf. auch an eine Strafanzeige nach § 288 StGB denken.
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joggellive
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#8
26.07.2018, 12:09
pitz hat geschrieben:Nur so als Idee: Der Verkauf müsste ja auch der Zulassungsstelle gemeldet worden sein und der entsprechenden Versicherung.
Wieso mus sdas der Zulassungsstelle und Versicheurng gemeldet werden ? Das interessiert die herzlich wenig...
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paralegal6
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#9
26.07.2018, 12:13
ehm...weil der Sohn sonst nicht Eigentümer ist, wenn es nicht im Fahrzeugbrief steht
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joggellive
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#10
26.07.2018, 12:15
samsara hat geschrieben:Eigentlich kannst Du nur über die Einholung von Drittauskünften herausfinden, ob das Fahrzeug noch auf Deine Schuldnerin zugelassen ist.
Ggf. auch an eine Strafanzeige nach § 288 StGB denken.
Es spielt keine Rolle auf wen das Fahrzeug Zugelassen ist. Wenn Ihr heute abend heim geht, nehmt mal euren Fahrzeugbrief ( heist ja heute Zulassungsbeschenigung Teil II) und lest mal was da drauf steht.
C.4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs zugewiesen"
Also Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Eigentümer können alles verschiedene Personen sein. Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht und sonst niemand.
![Bild](https://www.allsecur.de/media/amp/fahrzeugbrief-zulassungsbescheinigung-2.jpg)
Zuletzt geändert von
joggellive am 26.07.2018, 12:21, insgesamt 4-mal geändert.