ZV in Grundstück mit GbR-Bezug u.a.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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eva:-)
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#1

24.07.2018, 14:48

Hallo Ihr Lieben,

da ich leider selten bis gar nicht Vollstreckungen in Grundstück bzw. im Zusammenhang mit GbR-Anteilen mache, verzweifle ich schon allein an meiner Unwissenheit über die vorhandenen Möglichkeiten und der sinnvollen zeitlichen Reihenfolge.

Hoffe ich bekomme das Chaos gut geschildert:

Wir haben einen vollstreckbaren Titel in Höhe von 40.000 EUR nebst Zinsen gegen Schuldner A.
A besitzt mit seiner Ehefrau B ein bebautes Grundstück X.
A ist gemeinsam mit seiner Ehefrau B Gesellschafter einer GbR AB, welche ein unbebautes Grundstück Y besitzt.
Die Bank hat auf beide Grundstück eine Grundschuld als Gesamthaft eingetragen und betreibt nun die Zwangsversteigerung des Grundstück X.

Idee:
1) Ich würde nun die Sicherungshypothek in Höhe von 40.000 EUR auf das Grundstück X beim Grundbuchamt eintragen wollen und danach den Beitritt beim Vollstreckungsgericht erklären.

2) Hinsichtlich des Grundstück Y weiß ich eigentlich gar nicht, wie ich da vorgehen soll.
Zweite vollstreckbare Ausfertigung des Titels sollte kein Problem sein.

Eine Sicherungshypothek als Gesamthaft -wie die Bank das gemacht hat- auf dem Grundstück Y (Eigentümer GbR AB) geht nicht oder?

Dann doch eher Pfändung des Gesellschaftsanteils des Schuldners A an der GbR AB? Ist Drittschuldner die GbR AB? Wie komme ich mit den gepfändeten Gesellschaftsanteilen an die Verwertung des Grundstück Y?

3) Was passiert, wenn die Bank auch die Versteigerung aus dem Grundstück Y betreibt? Kann ich einen Teil des eventuell überschießenden Erlöses als "Anteil des Gesellschafters/Schuldners A" pfänden?

Sorry komm mir gerade vor wie berufsfremd :oops: :-?
Kann mich jemand bitte in die richtige Richtung schieben!!

Danke
Liebe Grüße und einen sonnigen Feierabend
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Geiselmann
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#2

24.07.2018, 18:21

wenn das Grundstück X in Bruchteilseigentum steht, kann am Anteil des A eine SZH eingetragen werden.
Ein Beitritt wird sinnlos sein, da dieser sich nur auf den Anteil des A bezieht.
Daher die SZH zur ZV anmelden.

Hinsichtlich Grundstück Y geht keine SZH.
Hier bleibt nur den Geschäftsanteil pfänden und die Gesellschaft kündigen.
Danach kann am Grundstück die Teilungsversteigerung in das gesamte Grundstück der GBR betrieben werden.


S. Geiselmann
eva:-)
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#3

25.07.2018, 09:29

danke für die Antwort.

Hinsichtlich des Beitritt zur ZV in das Grundstück X habe ich noch eine Frage. Wenn die Bank die ZV zurücknimmt fange ich ohne meinen Beitritt doch aber wieder von vorne an und ich muss die Versteigerung neu beantragen.

Muss ich bei der Pfändung des Geschäftsanteils des Schuldners A auch das Recht zur Kündigung der Gesellschaft und das daraus resultierende Auseinandersetzungsguthaben mit pfänden?

LG Eva
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Geiselmann
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#4

25.07.2018, 17:47

Hallo,

wenn die Bank ihren Antrag zurück nimmt, könnte auf Grund des Beitritts nur der hälftige Anteil des Schuldners versteigert werden. Dies ist vermutlich sinnlos.

Das Recht zur Kündigung muss nicht gepfändet werden, s. Stöber.

Grüße

S. Geiselmann
Manuel
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#5

26.07.2018, 10:41

Ich finde es sehr schön, dass hier auf dem Board auch Rechtspfleger_innen am Start sind und so kompetente Auskunft geben wie in diesem Fall.
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