Ich habe gerade mit einer Sparkasse telefoniert, die in einer Drittschuldnererklärung angegeben hat, dass der von mir gepfändete Anspruch nicht bestehen würde. Es war jedoch nicht angekreuzt, dass keine Geschäftsbeziehung zum Schuldner bestehen würde. Auf meine Rückfrage hin teilte mir der aalglatte Banker mit, dass ich zwar alles mögliche gepfändet hätte (also alles, was das Formular hergibt - Girokonto, Wertpapiere, Schließfach), aber das es etwas gäbe was ich nicht erwähnt hätte. Und da das nicht explizit aufgeführt sei, würde der Anspruch nicht bestehen....
Ich frage mich, was neben den unter Anspruch D aufgeführten Sachen noch alles bei einer Bank gepfändet werden kann. Das Formular sieht ja unter Punkt 6 durchaus noch weitere Möglichkeiten vor, aber was könnte das sein?? Tragt ihr da noch irgendetwas zusätzlich ein - irgend einen Satz, der vielleicht alles umfasst, was in dem Formular nicht drinsteht?