Hallo Ihr Lieben,
ich weiß hier leider nicht weiter. Unser Mandant ist zu 1/4 Miterbe mit seinen drei Geschwistern zusammen. Gegen 2 seiner Geschwister hat er einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegen.
Ich habe zunächst die Miterbenanteile der beiden Geschwister gepfändet, die im KFB als Schuldner genannt sind. Eine Zustellung an die dritte Schwester steht jedoch noch aus.
Da unser Mandant aber ja auch Miterbe ist, kann er ja auch so eine Teilungsversteigerung beantragen, was mein Chef auch schon mal gemacht hat...
Jetzt weiß ich nicht weiter.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ich habe gelesen, dass man ja die Forderungen später noch anmelden kann bzw. wohl dazu aufgefordert wird. So weit ist das Verfahren aber noch lange nicht. Aber die Forderung aus einem KFB ist doch eine persönliche Forderung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG, oder? Ich dachte, dass man diese nicht anmelden kann. Wie kann ich denn jetzt die Forderung aus dem KFB dort anmelden? Oder muss ich, um an Geld zu kommen, den Erlös aus der Versteigerung gegenüber den 2 Geschwistern pfänden? Muss ich dann die Pfändung der Miterbenanteile in das Grundbuch vorher eintragen lassen, damit eine Auszahlung nicht sofort an die Schuldner erfolgt? Eine Pfändung kann man doch erst machen, wenn der Zuschlag erteilt wurde, oder?
Ich weiß, Fragen über Fragen
Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Vielen Dank im Voraus
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Liebe Grüße
Pretty Belinda