Hallo Ihr Lieben,
ich stehe mal wieder vor einem Rätsel, bzw. weiß ich hier nicht genau was ich machen soll. Hab schon im WWW nachgesehen, aber nichts passendes gefunden.
Mdt von uns ist Schuldner und gegen ihn wurde ein VB beantragt, gegen welchen er am letzten Tag Einspruch erhoben hat. Jetzt hatte der Gläubiger allerdings schon den VB vorliegend, ob nun rechtskräftig oder nicht war ihm wohl egal. Er hat gleich den GVZ mit einem ZV Auftrag zu unserem Mandanten geschickt. Dieser hat dem GVZ nun eine eidesstattliche Vers. abgegeben, dass er gegen den vorliegenden VB Einspruch erhoben hat. Das Verfahren ist jetzt aber auch schon beim AG anhängig.
Was muss ich nun tun, damit der Gläubiger hieraus nicht mehr vollstrecken kann? Gibt es hier einen Antrag auf "nicht Vollstreckbarkeit" oder ähnliches?
Vielleicht war das Mahngericht zu langsam mit der Mitteilung vom Einspruch, aber ich finds schon ziemlich dreist hier direkt den GVZ los zu schicken.
Habt Ihr Tipps für mich?
Zwangsvollstreckung trotz Einspruch gegen VB
- paralegal6
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Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Dass der Tiel nicht rechtskräftig ist bedeutet leider nicht dass er nicht vollstreckbar ist
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Danke für die schnelle Antwortparalegal6 hat geschrieben:Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Dass der Tiel nicht rechtskräftig ist bedeutet leider nicht dass er nicht vollstreckbar ist
An welches Gericht, Mahngericht oder Zivilgericht muss ich einen solchen Antrag stellen? Und hat hier jemand ein Muster?
- paralegal6
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