Vermögensverzeichnis immer nach max. Wert 2.000,00?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Janne
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 19.09.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

20.03.2018, 16:20

Hey ihr Lieben,

ich hoffe, es sind noch nicht alle im Feierabend ^^

Es wurde gerade ein PfÜB moniert, da eine 0,3 Gebühr nach 3309 VVRVG für die Einholung der Vermögensauskunft (in Kombi mit einer 0,3 Gebühr für einen Vollstreckungsauftrag) nach einem Streitwert von 3.800,00 geltend gemacht wurde (und nicht nach einem wert von EUR 2.000,00). Ist dies korrekt? Gem. § 25 RVG ja schon...da steht es eindeutig drin...aber was ist mit Kombiaufträgen? Ich frage, weil unser Programm das automatisch so ausspuckt und das nun der 3. PfÜB in dieser Sache ist...2x wurde es nicht gesehen/nicht moniert und diesmal schon.

Damit es für die Zukunft richtig läuft und auch evtl. unser Programm angepasst wird (das berechnet automatisch nach dem Streitwert) jetzt meine Frage :)
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3296
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

20.03.2018, 16:32

Für die Abnahme der Vermögensauskunft ist der Streitwert immer auf max. 2.000,00 € begrenzt. Wenn Du im Kombiauftrag daneben z. B. noch einen Pfändungsauftrag erteilst, dann berechnet sich die hierfür entstehende 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG nach der zu vollstreckenden Forderung gem. § 25 RVG, aber bei der für die Abnahme der Vermögensauskunft anfallenden weiteren 0,3 Verfahrensgebühr bleibt es dabei, dass dort nur ein Streitwert von max. 2.000,00 € in Ansatz gebracht werden kann.
Janne
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 19.09.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

20.03.2018, 16:38

Alles klar, danke dann werde ich das mal an unsere IT weitergeben damit das evtl. geändert wird :)

Noch eine blöde Frage, was trage ich im PfÜB auf Seite 3 unter "bisherige Vollstreckungskosten" ein, wenn es schon diverse ZV- und Pfändungsversuche gab? Alle RA-Gebühren+ GK+ GVZ Kosten?

Oder kann ich statt "bisherige Vollstreckungskosten" auch einfach "gemäß Anlage" ankreuzen und da alles mit reinnehmen (RA-Gebühren, GK, GVZ Kosten?)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14426
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

20.03.2018, 17:23

Du musst alle Kosten dort in Summe eintragen, und die Belege beifügen. Die Rechtsprechung verlangt, dass das Formular genutzt wird, soweit es möglich ist. Siehe Anlage geht also nicht wegen Bequemlichkeit oder Übersichtlichkeit, sondern nur wenn anders kein Eintrag möglich ist.
Antworten