Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.
Mir liegt ein Teil-Versäumnisurteil und Teil-Endurteil in einem vor. Wir vertreten den Kläger und der Beklagte wurde verurteilt, € 3.400,00 an unseren Mandanten zu zahlen. Jetzt steht dort: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet."
Die Formulierung ist mir jetzt völlig neu und darüber hinaus weiß ich jetzt nicht, ob ich vor Ablauf der Frist ohne Sicherheitsleistung vollstrecken darf. Die vollstreckbare Ausfertigung liegt mir bereits vor. Ach ja, brauch ich das jetzt auch noch einen Rechtskraftvermerk, weil es vorliegend auch ein Teil-Endurteil ist?
Vielen Dank für Eure Antwort.
vorläufige Vollstreckbarkeit Teil-VU und Teil-Endurteil
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Sachverhalt ergibt so keinen Sinn: Wenn ihr den Kläger vertretet und die Beklagte zur Zahlung verurteilt wurde, dann kann doch logischerweise nur der Kläger vollstrecken und nicht die Beklagte, also geht "kann die Vollstreckung der Beklagten abwenden" überhaupt nicht.
Zum Formalen: Du hast eine vollstreckbare Ausfertigung, das Urteil ist NICHT gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, sondern uneingeschränkt, Rechtskraft ist nicht ZV-Voraussetzung, also schlag los!
Zum Formalen: Du hast eine vollstreckbare Ausfertigung, das Urteil ist NICHT gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, sondern uneingeschränkt, Rechtskraft ist nicht ZV-Voraussetzung, also schlag los!
Grüße - sansibar
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Vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort. Die Formulierung steht wirklich so drin, das hat mich eben auch total verwundert, weil das auch meiner Ansicht nach so keinen Sinn gibt.
Hab die Pfändung gleich beantragt.
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Hallo,Maija hat geschrieben:Vielen Dank für Deine schnelle Rückantwort. Die Formulierung steht wirklich so drin, das hat mich eben auch total verwundert, weil das auch meiner Ansicht nach so keinen Sinn gibt.
Hab die Pfändung gleich beantragt.
aber wenn das wirklich so sein sollte, dann würde ich das berichtigen lassen.
LG:-)