Kosten des I. PfÜB im II. PfÜB geltend machen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janne
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#1

06.01.2017, 14:25

Kurz und schmerzlos:

Kann ich die Kosten des I. PfÜBs (an Arbeitgeber) im zweiten PfÜB (Schuldner hatte zwischenzeitlich die Arbeitsstelle gewechselt, ohne dass uns dies bekannt war) mit geltend machen? Also praktisch auch dasselbe Forderungskonto nehmen und dies um die weiteren RA Kosten + Auslagen erweitern?



LG und Danke
:wink1
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AliceImWunderland
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#2

09.01.2017, 07:48

Auch kurz und schmerzlos: JA
;)
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Janne
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#3

09.01.2017, 09:58

Ich danke Dir! :)
Janne
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#4

01.03.2018, 13:48

*Nachtrag: Ist das auch so beim III. PfÜB? (also die Kosten des I. und II. PfÜBs mit geltendmachen)...ja, oder?
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Anahid
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#5

01.03.2018, 14:11

Natürlich. Das gilt auch für den 4., 5. ...........1099. PfüB ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Janne
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#6

01.03.2018, 14:39

Ok...ist abgespeichert :mrgreen:

Darf ich Dich noch etwas fragen? Und zwar betreffend des Streitwertes für die Berechnung der RA-Kosten (die bei Stellung des III. PfÜBs entstehen).

Laut Foko gab es bereits 2 Pfändungsversuche, einen Zwangsvollstreckungsversuch nebst Vermögensauskunft, und eine Vollstreckung zwecks Einholung der Drittauskünfte...natürlich sind hierfür auch immer die jeweiligen Anwalts-, Gerichts- und GVZ-Kosten angefallen.

Wären da noch die Zinsen auf die Hauptforderung(en) und dann gab es noch zwei kleinere Teilzahlungen. Nun weiß ich nicht mehr was alles den Streitwert ergibt... die Hauptforderungen (abzgl. Zahlungen) + Zinsen? Oder sind auch die vorherigen Kosten der Vollstreckungsversuche Teil des Streitwertes? GVZ Kosten usw. sind vermutlich nicht Teil...sonst könnte ich ja einfach den Endbetrag aus dem Forderungskonto als Streitwert nehmen oder?

Unser Programm gibt mir zwar einen Streitwert vor...aber wie ich es auch drehe und rechne...ich komme nicht auf den Betrag der da angegeben ist ^^ Habe mir schon andere PfÜB-Akten geholt die ähnlich kompliziert waren um zu schauen was dort den Streitwert ergeben hat...aber irgendwie geht bei mir grad garnichts mehr und ich komme nicht auf die Beträge :augenreib
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#7

01.03.2018, 15:28

Der Streitwert ist immer die zu vollstreckende Forderung (inkl. Zinsen und Kosten) ohne die Kosten für den aktuellen Auftrag (also hier den 3. PfÜB).
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#8

01.03.2018, 15:37

Super! Ich danke Dir so!! :P
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