Hallo,
ich habe versucht, ein Paypalkonto zu pfänden.
Jetzt bekomme ich vom AG die Mitteilung, dass eine Zustellung nur möglich ist, wenn der ausländische DS der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellt ist.
Pfändbar sind nur inländische Forderungen. Zulässig ist die Pfändung nur, wenn sie als inländische festzustellen ist.
Den Antrag soll ich nun zurücknehmen.
Kann ich tatsächlich kein Paypalkonto mehr pfänden?
Paypal
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http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... al%20Konto
http://www.foreno.de/mahnverfahren-zwan ... o#p1608520
vielleicht wirst Du da ja etwas finden
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L.G. Chrissy