Paypal

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Gänsefüßchen
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#1

24.01.2018, 14:42

Hallo,

ich habe versucht, ein Paypalkonto zu pfänden.

Jetzt bekomme ich vom AG die Mitteilung, dass eine Zustellung nur möglich ist, wenn der ausländische DS der deutschen Gerichtsbarkeit unterstellt ist.
Pfändbar sind nur inländische Forderungen. Zulässig ist die Pfändung nur, wenn sie als inländische festzustellen ist.

Den Antrag soll ich nun zurücknehmen.

Kann ich tatsächlich kein Paypalkonto mehr pfänden?
Chrissy Feldy
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#2

24.01.2018, 19:00

L.G. Chrissy
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