Hallo Zusammen,
ich habe zwar schon gegoogelt, aber zur Sicherheit für mich muß ich einfach nochmal nachfragen:
Ich habe ein vorläufig vollstreckbares Urteil zu unseren Gunsten, aus dem ich gegen Sicherheitsleistung von 110 % vollstrecken darf.
Rechtskraftvermerk habe ich mir eingeholt.
Habe ich das dann richtig verstanden, daß ich nunmehr mit meiner Vollstreckung ohne! Sicherheitsleistung loslegen darf?
Viele Grüße
Flora
Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung
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Hallo,
ohne Sicherheitsleistung gilt § 720a ZPO i.V.m. § 750 Abs. 3 ZPO. Du darfst pfänden aber NICHT verwerten.
Warum willst Du keine Sicherheit leisten? Dann könntest Du volle Kanone vollstrecken.
LG:-)
ohne Sicherheitsleistung gilt § 720a ZPO i.V.m. § 750 Abs. 3 ZPO. Du darfst pfänden aber NICHT verwerten.
Warum willst Du keine Sicherheit leisten? Dann könntest Du volle Kanone vollstrecken.
LG:-)
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Es liegt ein Rechtskraftvermerk vor, d. h. es wurde kein Rechtsmittel eingelegt und somit entfällt auch der Grund der Sicherheitsleistung (Absicherung des Unterlegenen, für den Fall, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz abgeändert/aufgehoben wird).
Hier wird's noch mal ausführlicher erklärt:
http://www.foreno.de/rechtsanwaltsfacha ... 22972.html
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http://www.foreno.de/rechtsanwaltsfacha ... 22972.html
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Da hast Du Recht. Das bereits der Rechtskraftvermerk vorliegt, habe ich schlichtweg überlesen.Pitt hat geschrieben:Es liegt ein Rechtskraftvermerk vor, d. h. es wurde kein Rechtsmittel eingelegt und somit entfällt auch der Grund der Sicherheitsleistung (Absicherung des Unterlegenen, für den Fall, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz abgeändert/aufgehoben wird).
Hier wird's noch mal ausführlicher erklärt:
http://www.foreno.de/rechtsanwaltsfacha ... 22972.html