GVZ Kosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Caro74
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2018, 18:30
Beruf: ReFa

#1

09.01.2018, 18:40

Hallo zusammen,

mal eine blöde Frage.

Wir haben einen Mandanten für den wir vollstrecken. GVZ Auftrag ist raus, GVZ schickt uns natürlich die Rechnung. Mandant zahlt nicht.

GVZ hält sich logischerweise an uns, wir haben die RG nun auch bezahlt.

Was würde rein hypothetisch passieren, wenn wir die RG nicht bezahlen würden?

Hat der GVZ "verkürzte Methoden" seine Kosten einzutreiben oder müsste der auch erstmal einen Titel erwirken.

Mein Chef guckte mich heute ganz verdutzt an, als ich ihn das fragte, er wusste das nicht.

Kann mir jemand die Frage beantworten?

Grüßle Caro
Sonnenblume1804
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 14.11.2017, 12:20
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.01.2018, 20:57

Hallo :-)

also Kostenschuldner der GVZ -Rechnung ist der Mandant. Sollte eigentlich auch so auf der Rechnung vermerkt sein. Wenn Ihr also die Rechnung nicht bezahlt, da Ihr kein Kostenschuldner seid, würde nichts passieren. Der GVZ könnte aber bei zukünftigen Aufträgen einen Vorschuss verlangen.

Anders sieht es bei dem Mandanten aus, da er Kostenschuldner ist. Bleibt die Rechnung unbezahlt, müsste der GVZ diese an die Gerichtskasse abgeben, welche die zwangsweise Einziehung veranlasst. Aber ich glaub die Rechnung muss über 25 Euro betragen.

LG :wink1
Caro74
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2018, 18:30
Beruf: ReFa

#3

05.02.2018, 13:13

Ok Dankeschön :)
Antworten