Pfändungsbeträge von Gericht überprüfen lassen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JfachAnge
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#1

05.01.2018, 16:44

Hallo Ihr Lieben,

ich war vor längere Zeit auf einem Seminar und dort wurde erklärt: wenn man einen PfüB hat (z.B. Lohnpfändungen), aus der Drittschuldnererklärung ist ersichtlich das es noch andere Gläubiger zu befriedigen gilt und man nun bedenken hat, dass der gepfändete Betrag evtl. nicht passen könnte, man dann bei Gericht einen Antrag stellen kann, der den Drittschuldner "nötigt" die Unterlagen ans das Gericht zu senden und diese überprüfen die einzelnen Pfändungsbeträge... :roll:

Habt Ihr davon schon einmal gehört? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass die Gerichte das machen? :pfeif

Wenn doch, wie beantragt man sowas? Gibt es dafür auch eine Vorlage?

Ich sage schon mal :thx für Eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Sandra :wink1
Geiselmann
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#2

05.01.2018, 19:44

wurde die Vorschrift des § 853 ZPO besprochen?
Das Gericht überprüft nicht den pfändbaren Betrag, sondern teilt diesen unter den Gläubiger auf im Verteilungsverfahren gem. § 872ff ZPO.

S. Geiselmann
JfachAnge
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#3

06.01.2018, 16:50

Ja, dieser § wurde genannt und sogar noch einer. Ich finde bloß leider nicht mehr meine Notiz dazu.

D.h. es macht generell keinen Sinn?
Liebe Grüße
Sandra :wink1
Geiselmann
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#4

06.01.2018, 19:36

Das kommt drauf an.
Über eine Akteneinsicht im Verteilungsverfahren kann man z.B die Pfändungen der anderen Gläubiger einsehehen.

S. Geiselmann
JfachAnge
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#5

06.01.2018, 20:07

Aber was erfahre ich da mehr? Eigentlich weiß ich ja über die Drittschuldnererklärung schon einiges.

Im Seminar wurde erkärt, es macht Sinn wenn ich z. B. der 3 oder 4 Gläubiger bin. Weil dadurch es ja passieren kann das der DS die Pfändungsbeträge nicht richtig berechnet (mir evtl. ein Betrag zusteht jedoch nicht erhalte).

Wenn ich also eine DSErklärung erhalte und sehe das einige Gläubiger vor mir sind, dann ist die Frage wie gehe ich nur richtig vor? Wo stelle ich rein theoretisch welchen Antrag? Ich finde da irgendwie keinen Zusammenhang.

Danke schon mal für Deine Hilfe 8)
Liebe Grüße
Sandra :wink1
Geiselmann
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#6

07.01.2018, 07:05

es macht z.B. Sinn wenn der erste Gläubiger anhand der Lohnabrechnung sieht, dass ein weiterer Gläubiger einen Betrag erhält, trotz des schlechteren Rangs.
Über das Verteilungsverfahren gelangt er an den PfüB des weiteren Gläubigers und kann so dessen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO abkupfern.

S. Geiselmann
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