Hallo,
Ich mache gerade einen Gerichtsvollzieherauftrag und bin mir nicht mehr sicher ob man neben dem Forderungskonto auch noch die Belege beilegen muss also von Gerichtsvollzieher-Rechnungen etc.?!
Vielen dank im Voraus
Beilegung von Belgen bei GVZ-Auftrag
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Es sei denn, du hast diese Gebühren und Kosten bereits in einem KFB nach § 788 ZPO festsetzen lassen. Dann musst du nur diesen beifügen