Beilegung von Belgen bei GVZ-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RefaJBC2015
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#1

06.01.2018, 11:25

Hallo,

Ich mache gerade einen Gerichtsvollzieherauftrag und bin mir nicht mehr sicher ob man neben dem Forderungskonto auch noch die Belege beilegen muss also von Gerichtsvollzieher-Rechnungen etc.?!

Vielen dank im Voraus
Bölti
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#2

06.01.2018, 13:49

Ja, alles was im Foko als Vollstreckungskosten angegeben wird muss als Beleg beigefügt werden
tiko73

#3

06.01.2018, 17:17

Es sei denn, du hast diese Gebühren und Kosten bereits in einem KFB nach § 788 ZPO festsetzen lassen. Dann musst du nur diesen beifügen :-)
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