Hallo
ich brauche wieder einmal Hilfe
Ich hab hier eine Akte, in der unser Mandant einen PfÜB bekommen hat, weil er den unterhalt nicht bezahlt hat. Er verdient Netto 1.914,50 € und von diesem Betrag sind 1.006,30 € gepfändet worden. Ist das so rechtens? Oder wurde ihm da zu viel abgezogen? Ich habe leider im Internet nichts dazu gefunden, ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen
Vielen Dank schon im Voraus und liebe Grüße,
Lena
Pfändungsgrenze bei Pfändung wegen Unterhalt
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Also gemäß der Tabelle ist das zuviel. Aber man kann als Gläubiger die Herabsetzung der Pfädnungsfreigrenze auf bis 850,00 € beantragen bei Kindesunterhalt. Da müsste euer Mandant bzw. ihr für ihn dann bei Gericht die Heraufsetzung beantragen. Aber wenn die Herabsetzung nichjt beantragt wurde, dann ist es meines Erachtens nach der Pfändungstabelle zuviel.
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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In welcher Tabelle kann ich denn beim Unterhalt nachschauen? Ich hatte das vorher noch nie.
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Bina87 hat geschrieben:ich habe häufig unterhaltspfändungen und da verbleibt den Schuldnern meist nicht mehr als 900 Euro, also dürfte das korrekt sein
Das Gericht hat ebenfalls ausgefüllt, dass dem Schuldner 900 € bleiben. Ich wusste nur bisher nicht Bescheid, ob so viel gepfändet werden darf.
Vielen Dank!!
LG
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Das muss ja nicht korrekt sein. Der Schuldner wird vor Erlass des Pfüb nicht angehört. Möglicherweise muss der ihm zu belassende Betrag wieder hochgesetzt werden.
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Da hat Adora Belle recht!. Das solltet ihr prüfen. Evtl. sollte euer Mandant bzw. ihr einen Antrag auf Anhebung stellen. Ich meine von 900,00 € kann ja niemand leben.Lena.Maier94 hat geschrieben:Bina87 hat geschrieben:ich habe häufig unterhaltspfändungen und da verbleibt den Schuldnern meist nicht mehr als 900 Euro, also dürfte das korrekt sein
Das Gericht hat ebenfalls ausgefüllt, dass dem Schuldner 900 € bleiben. Ich wusste nur bisher nicht Bescheid, ob so viel gepfändet werden darf.
Vielen Dank!!
LG
Die Pfändungsfreigrenze findest du in der ZPO, § 850c oder im Internet. https://www.p-konto-info.de/pfaendungst ... tuell.html
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Die Pfändungsfreigrenzen gelten bei Unterhalt häufig nicht. Das Gericht setzt vielmehr einen Wert fest. Natürlich habt ihr recht, dass wenn der Schuldner mein mandant wäre würde ich das auch überprüfen, bislang waren wir jedoch immer auf der anderen seite
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Man hofft ja doch, das Mandat erschöpft sich nicht darin, dass @Lena.Maier94 mal was im Internet googelt.
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Adora Belle hat geschrieben:Man hofft ja doch, das Mandat erschöpft sich nicht darin, dass @Lena.Maier94 mal was im Internet googelt.
...was dann heißen mag??