Habe hier eine Sache mit Sicherungsleistung. Soetwas habe ich noch nie gehabt.
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Zum Sachverhalt, haben ein Urteil, welches gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. Habe hiervon eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und habe auch eine Bürgschaft über die Sicherheitsleistung vorliegen. Nachdem wir damit rechnen müssen, dass die Gegenseite Berufung einlegt, welche bis zum 30.12.2017 möglich ist möchten wir vorher etwas tun. Haben von der Schuldnerin ein Konto, welches wir hiermit pfänden möchten.
Würde morgen den zuständigen GVZ raus suchen und ihm dann den PFÜB schicken. Was muss ich beim PFÜB beachten? Wie trage ich das im Formular richtig ein, dass ich keine Monierung bekomme? Denn eine Monierung wäre hier gerde das schlechteste was passieren könnte.
Vielen Dank vorab, ihr seid die Besten.
Schönen Abend noch.