(ZV) VA-Protokoll - Gebühren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
AnenaReNo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 12.10.2017, 10:45
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: AnNoText

#1

19.12.2017, 09:42

Hallo ihr Lieben,

leider konnte uns bei diesem Thema bis jetzt keiner weiterhelfen.. :sad:

Ausgangslage: Wir stellen einen ZV-Antrag. Erst soll die Vermögensauskunft abgenommen und danach (falls sich daraus Vermögen ergibt) gepfändet werden.

Der GV übersendet uns das Protokoll der VA, aus welchem sich kein pfändbares Vermögen ergibt und stellt daher die ZV ein.

Fällt bei uns dennoch die Gebühr an? Leider sagt der Eine so und der Andere so...

Es wäre toll, wenn ihr uns helfen könntet. :thx
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

19.12.2017, 09:44

Ihr bekommt eine 0,3 Gebühr für die VA. Für die ZV bekommt Ihr nichts, da dieser Auftrag nicht ausgeführt worden ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten