ich benötige Eure Hilfe bei einer - für mich - etwas kniffligeren - ZV-Angelegenheit.
Von Anfang an und in kurz:
Wir (Klägerin) verklagen A (Beklagten) aus einer Forderung.
A verstirbt. Die Kinder des A, B + C, führen den Rechtsstreit fort und vergleichen sich mit uns.
Vollstr. Vergleich und KFB liegen vor.
A hatte seinerzeit Grundstücke (3 Stück).
B + C haben mittlerweile die Umschreibung der Grundbücher durchgeführt (in Erbengemeinschaft).
In Grundbüchern 1 und 2 stehen die beiden (B + C) in Erbengemeinschaft und in Grundbuch Nr. 3 steht die Omi zu 1/2-Anteil und B + C zu 1/2-Anteil in Erbengemeinschaft.
Und jetzt kommt mein Problem
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich soll eine Zw-sich-hypo eintragen lassen, bin mir aber sicher, dass ich das so nicht kann, zumal ich in der Lit. immer nur gelesen habe, ich muss zunächst pfänden... (Die Schritte danach habe ich mir soweit überall durchgelesen und verstanden).
Wie sieht es aber nun aus, wenn ich zwei Schuldner habe, die jeweils in den Titeln stehen. Muss ich dann immer noch pfänden oder kann ich doch eine Zw-sich-hypo eintragen lassen, da die Schuldner - wie beschrieben - zwar in Erbengemeinschaft eingetragen sind, aber auch beide in den entsprechenden Titeln?? Weil, wenn ich pfänden müsste, müsste ich B + C ja auch gegenseitig als Drittschuldner benennen, richtig?
Mein Formulierungsvorschlag für Grundbuch 1 und 2 würde lauten:
"... EUR nebst Zinsen ... auf den im Grundbuch von ... Blatt ... verzeichneten Anteil in Erbengemeinschaft an dem Grundstück der Gemarkung ... "
Bei dem Omi-Grundstück würde ich schreiben:
"... EUR nebst Zinsen ... auf den im Grundbuch von ... Blatt ... verzeichneten 1/2 Anteil in Erbengemeinschaft an dem Grundstück ..."
Meint ihr das geht?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Über jeden kleinen Hinweis wäre ich sehr, sehr dankbar!!
LG