Pfändung Banken unterschiedliche Städte
- SiBa
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Wenn ihr das als Fließtext so habt, ja... und ja per GVZ am Sitz der Bank... Ich stelle aber an die Bank vorab gern per Fax zu - einfach die Bank anrufen und nach der zuständigen Abteilung für Pfändung fragen.
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen...
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- SiBa
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Na kommentarlos machen wir das nicht. Ein kurzes Anschreiben zum Thema sollte man schon machen, wo auch draufsteht vorab per Fax - Original durch GVZ. So viel Zeit und Höflichkeit muss sein
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Aber eine Frage habe ich doch noch:
Ich mache ein VZV an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem AG wo der Drittschuldner sitzt...das muss ja aber trotzdem auch dem Schuldner zugestellt werden...macht dass dann der GVZ automatisch per Post?
Wir haben das wie gesagt zum letzten Mal 2012 gemacht und da war noch eine andere Dame zuständig...
Ich mache ein VZV an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem AG wo der Drittschuldner sitzt...das muss ja aber trotzdem auch dem Schuldner zugestellt werden...macht dass dann der GVZ automatisch per Post?
Wir haben das wie gesagt zum letzten Mal 2012 gemacht und da war noch eine andere Dame zuständig...
- SiBa
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Grundsätzlich wird die Ausfertigung für DS und S an den GVZ am Ort des DS übergeben, der stellt auch an S per Post zu...
Aber man kann (muss aber nicht) auch einen GVZ am Ort des S mit der Zustellung der Ausfertigung des VZV an den S (nur an den S) beautragen.
(Mussten wir schon machen, weil es bei der Zustellung an den S immer Probleme gab und der GVZ den S schon gut kannte)
In dem Falle musst du aber darauf hinweisen, wohin du wlche Ausfertigung geschickt hast. Nicht das der GVZ am Ort des DS moniert, dass ihm Unterlagen fehlen würden...
Aber man kann (muss aber nicht) auch einen GVZ am Ort des S mit der Zustellung der Ausfertigung des VZV an den S (nur an den S) beautragen.
(Mussten wir schon machen, weil es bei der Zustellung an den S immer Probleme gab und der GVZ den S schon gut kannte)
In dem Falle musst du aber darauf hinweisen, wohin du wlche Ausfertigung geschickt hast. Nicht das der GVZ am Ort des DS moniert, dass ihm Unterlagen fehlen würden...
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- Katie
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Ich würde vorsichtig sein mit dem weiteren Vornamen, sonst kommt Dir evtl. das Vollstreckungsgericht damit, dass die Bezeichnung im Antrag nicht mit derjenigen aus dem Titel übereinstimmt, ist mir mal passiert. Das Geburtsdatum kannst Du eigentlich ganz normal noch beim Schuldner mit eingeben.Janne hat geschrieben: UND was anderes: Wo kann ich beim PFÜB einen zusätzlichen Namen des Schuldners + Geburtsdatum angeben? Im Titel fehlt ein uns damals nicht bekannter weiterer Vorname, welchen ich gerne nebst Geburtsdatum für die Drittschuldner mit angeben würde, damit die auch das richtige Konto dichtmachen ^^
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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Puuuh man muss ja doch einiges beachten, aber ich glaube ich habe das jetzt verstanden und werde das mal so rausschicken. Danke Euch für den Support!!
@Katie: Genau die Bedenken hatte ich auch...also lass ich den zweiten Namen einfach weg
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Hallo,
wahrscheinlich eine dumme Frage dazu:
Werden die Pfüb-Ausfertigungen für beide Drittschuldner, hier Banken, nicht gleichzeitig vom Gericht an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher gesandt und somit auch in etwa zeitgleich an DrS zugestellt? Oder habe ich Irgendetwas ganz falsch verstanden?
Danke!
wahrscheinlich eine dumme Frage dazu:
Werden die Pfüb-Ausfertigungen für beide Drittschuldner, hier Banken, nicht gleichzeitig vom Gericht an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher gesandt und somit auch in etwa zeitgleich an DrS zugestellt? Oder habe ich Irgendetwas ganz falsch verstanden?
Danke!
- mücki
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Guten Morgen,
normalerweise - und so ist es auch hier geplant - macht man einen PfÜb für alle Ansprüche gemeinsam, da man ja i.d.R. nur einen Titel hat und es so meist auch einfacher ist, daher kann der PfÜb auch nur nach einander zugestellt werden. Das VZV kann (muss aber nicht) direkt zur Zustellung an den jeweiligen GVZ übersandt werden.
VG
normalerweise - und so ist es auch hier geplant - macht man einen PfÜb für alle Ansprüche gemeinsam, da man ja i.d.R. nur einen Titel hat und es so meist auch einfacher ist, daher kann der PfÜb auch nur nach einander zugestellt werden. Das VZV kann (muss aber nicht) direkt zur Zustellung an den jeweiligen GVZ übersandt werden.
VG
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch