Zwangsvollstreckung Gebühren, Vertretung Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#1

15.11.2017, 09:46

Guten Morgen,

ich brauche Eure Hilfe. Wir haben Mdt. in einem Berufungsverfahren vertreten, dieses endete mit einem Urteil, unser Mandant muss 20.000 Euro an die Gegenseite zahlen. Soweit so gut.

Der GA hat dann ein vorläufiges Zahlungsverbot und eine Kontenpfändung ausgebracht. Mdt. hat uns beides zur Prüfung reingereicht. Wir haben hinsichtlich eines bestehenden Guthabens aus einer NK-Abrechnung die Aufrechnung mit dem Urteilsbetrag erklärt. Es ist dann noch weiterer Schriftwechsel mit GA erfolgt, es ging um die Freimachung des Kontos, Mdt. hat finanzielle Mittel aufgetrieben und die Pfändung zu bedienen. Letztendlich ist alles bezahlt worden, GA hat Konto wieder freigemacht.

Kann ich hierfür 3309 VV RVG abrechnen? Danke für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

15.11.2017, 10:04

Ja, kannst du.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#3

15.11.2017, 10:18

Danke!
Antworten