Hallo zusammen,
ich soll einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen eine KG machen. Ich habe hier ein Urteil vorliegen (unsere Mandantin gegen 1. die KG vertr. d. d. Komplementär und 2. Herrn Sowieso als pers. haftender Gesellschafter der KG). Mache ich den Zwangsvollstreckungsauftrag gegen 1 und 2 (also 2 Schuldner) oder mache ich den Zwangsvollstreckungsauftrag nur gegen die KG, vertreten d. d. den Komplementär Herrn Sowieso.
Vielen Dank
Vollstreckung gegen KG und pers. haftender Gesellschafter
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17658
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Gegen die KG musst Du unter der Firmenanschrift vollstrecken, gegen Herrn Sowieso unter dessen Privatanschrift. Kommt also drauf an, gegen wen Du vollstrecken willst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 54
- Registriert: 31.07.2016, 13:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Bayern
Chef möchte gegen beide vollstrecken. Wenn ich gegen beide vollstrecken will, dann gebe ich einfach zwei Schuldner an im Auftrag? Ich denke mal, dass ich dann zweimal die 3309 bekomme oder?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17658
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Aber die sind doch mit Sicherheit nicht beide unter einer Anschrift ansässig/wohnhaft. Wenn verschiedene Anschriften anzugeben sind, kann das nicht in einem Antrag durchgeführt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 54
- Registriert: 31.07.2016, 13:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Bayern
Ne die wohnen zwar in der selben Stadt, aber es sind verschiedene Straßen.
Ich habe hier leider nur 1 Titel. Dann werde ich mal meinen Chef fragen, gegen wem er lieber als erstes vollstrecken möchte
Ich habe hier leider nur 1 Titel. Dann werde ich mal meinen Chef fragen, gegen wem er lieber als erstes vollstrecken möchte
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 54
- Registriert: 31.07.2016, 13:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Bayern
tiko73 hat geschrieben:Das ist doch aber egal, ob der Schuldner vorsteuerabzugsberechtigt ist
Oh je ... ICH BIN SO BLÖD! Man merkt, dass mein Hirn heute fertig ist Hoffentlich finde ich nach Hause