Vollstreckung gegen KG und pers. haftender Gesellschafter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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seven07
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#1

13.11.2017, 15:11

Hallo zusammen,

ich soll einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen eine KG machen. Ich habe hier ein Urteil vorliegen (unsere Mandantin gegen 1. die KG vertr. d. d. Komplementär und 2. Herrn Sowieso als pers. haftender Gesellschafter der KG). Mache ich den Zwangsvollstreckungsauftrag gegen 1 und 2 (also 2 Schuldner) oder mache ich den Zwangsvollstreckungsauftrag nur gegen die KG, vertreten d. d. den Komplementär Herrn Sowieso.

Vielen Dank :thx
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Anahid
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#2

13.11.2017, 15:13

Gegen die KG musst Du unter der Firmenanschrift vollstrecken, gegen Herrn Sowieso unter dessen Privatanschrift. Kommt also drauf an, gegen wen Du vollstrecken willst.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
seven07
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#3

13.11.2017, 15:16

Chef möchte gegen beide vollstrecken. Wenn ich gegen beide vollstrecken will, dann gebe ich einfach zwei Schuldner an im Auftrag? Ich denke mal, dass ich dann zweimal die 3309 bekomme oder?
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Anahid
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#4

13.11.2017, 15:28

Aber die sind doch mit Sicherheit nicht beide unter einer Anschrift ansässig/wohnhaft. Wenn verschiedene Anschriften anzugeben sind, kann das nicht in einem Antrag durchgeführt werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

13.11.2017, 15:37

Ne die wohnen zwar in der selben Stadt, aber es sind verschiedene Straßen.

Ich habe hier leider nur 1 Titel. Dann werde ich mal meinen Chef fragen, gegen wem er lieber als erstes vollstrecken möchte :)
seven07
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#6

13.11.2017, 16:22

Eine Frage hätte ich noch:

Ich mache die ZV erst gegen den Komplementär, also den Herrn Sowieso.

Ist dieser dann Vorsteuerabzugsberechtigt? Die KG ist es ...

Dankeschön!
tiko73

#7

13.11.2017, 16:29

Das ist doch aber egal, ob der Schuldner vorsteuerabzugsberechtigt ist :kopfkratz
seven07
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#8

13.11.2017, 16:35

tiko73 hat geschrieben:Das ist doch aber egal, ob der Schuldner vorsteuerabzugsberechtigt ist :kopfkratz

Oh je ... ICH BIN SO BLÖD! Man merkt, dass mein Hirn heute fertig ist :oops: :patsch Hoffentlich finde ich nach Hause :patsch :lolaway
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