Meine Arbeitskollegin hat gekündigt, und nun habe ich ihre Akten auf dem Tisch. Sie hatte für unseren Strafrechtler die ZV gemacht. Und nun stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Ich soll eine ZV unter verschärften Haftungsbedingungen wegen unerlaubter Handlung einleiten. Damit wäre meinem Verständnis nach eine ZV durch den GVZ gemeint...?
Nun habe ich in der Akte gesehen, dass das Konto des Schuldners bekannt ist.
Ich habe mich etwas schlau gemacht und würde ehrlich gesagt einen PfÜB machen mit Festsetzung des Mindestselbstbehalts gem. § 850 f ZPO, da Forderung aus unerlaubter Handlung. Generell sind ja PfÜBs wirkungsvoller aus die örtliche ZV durch den GVZ. Ich verstehe jetzt nicht ganz, was er mit den "verschärften Haftungsbedingnungen" meint? Das kann doch nur auf eine ZV durch den GVZ bezogen sein? Kann mir dazu jemand was sagen?
Es geht dort um sehr viel Geld und ich mache in Strafsachen sowas zum ersten Mal.
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Danke schonmal für die Antworten!
LG, Tami