Hallo Zusammen,
ich habe ein Vollstreckungsproblem
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
und bräuchte mal wieder Eure fachkundige Hilfe.
Unserem Mandanten steht lt. privatschriftlichem Testament ein Vermächtnis zu. Die Alleinerbin hat dieses nicht ausbezahlt, sodass ein Klageverfahren geführt wurde und inzwischen ein vollstreckbares VU vorliegt, wonach die Alleinerbin Betrag X an unseren Mandanten auszubezahlen hat. Im Rahmen des Vollstreckungsauftrags hab ich Drittauskünfte einholen lassen, sie arbeitet, Konto hat sie
keines. Der GV konnte die Dame bislang leider nicht antreffen und auch die VA noch nicht abnehmen. Mein Chef meinte jetzt, ich solle das Konto des Erblassers pfänden, auf diesem soll lt. Mdt. eine ziemlich hoher Betrag drauf sein. Nun meine Frage, wie mach ich das? Das Konto des Erblassers lautet ja anscheinend noch auf diesen, da die Schuldnerin ja lt. aktueller Drittauskunft vom Bundesamt kein Konto besitzt.
Kreuze ich, wie im Beitrag oben geschrieben, bei Forderung aus Anspruch "D" und "G" an und schreibe dann unten bei "G": "Gepfändet werden die Auszahlungsansprüche der Schuldnerin/Alleinerbin auf das Erbe des Erblassers ...(alle Daten)"?. Reicht das so, oder muss ich da noch mehr dazuschreiben?
Muss ich auch irgendwelche Unterlagen mitschicken zur Verdeutlichung, z. b. eine Kopie von dem Testament oder Unterlagen vom Nachlassgericht, woraus sich das Ganze mit dem Vermächtnis und Alleinerbin etc. ergibt?
Drittschuldner ist das Kreditinstitut, bei welchem das Konto des Erblassers geführt wird, oder? Sollte ich evtl. auch die Kontonummer des besagten Kontos angeben, oder besser nicht?
Kann ich auch die Herausgabe der Kontoauszüge, Herausgabe Sparbuch, Zutritt zum Bankschließfach, Wertpapiere etc., was man halt so bei einer ganz normalen Kontopfändung mitpfändet, hier auch mitpfänden?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet.