Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn man ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, fällt man in der Pfändungstabelle weiter unten rein. Wie ist es, wenn Unterhalt von dem anderem Elternteil gezahlt wird.
LG und vielen Dank
Pfändungstabelle
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Leben die Eltern getrennt, zahlt jeder Elternteil einen Unterhaltsbeitrag. Der eine Elternteil durch Zahlung, der andere Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag durch die Verpflegung des Kindes. Das Kind ist also bei beiden Elternteilen als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen. Die einzige Ausnahme kann dann eintreten, wenn jemand zwar ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, dieses nicht bei ihm lebt und er angibt, dass er auch den Unterhalt nicht zahlt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.