Angaben im Vermögensverzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bipe71
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#1

20.11.2007, 16:53

[font=Comic Sans MS]Hallo,
ich habe heute ein Vermögensverzeichnis erhalten, dass wie ich meine, mal wieder nicht richtig ausgefüllt wurde. :evil: Der Schuldner hat angegeben, dass er Auszubildender sei. Es steht aber nirgends, wann die Ausbildung voraussichtlich beendet ist. Ich meine vor Urzeiten gelernt zu haben, dass dieses im Verzeichnis einzutragen ist. Ist das richtig? Irgendwie finde ich nirgends eine Antwort hierzu.
[/font]
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LuzZi
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#2

20.11.2007, 16:55

Hmm kann mich nicht erinnern je gegen einen Azubi vollstreckt zu haben aber ich meine, dass soetwas drin stehen sollte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
HIMI
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#3

20.11.2007, 17:01

wenn der GV nicht gesondert nachgefragt hat (oder sein EDV-Formular das vorsieht), steht das nicht da, denn das übliche Standardformular sieht das leider nicht vor und GVer, die naheliegende Fragen zu unklaren Sachverhalten stellen, sind leider rar - die hier im Forum angemeldeten natürlich ausgenommen :wink2 :wink2
Kannst Du aber nachbessern lassen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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tobik9
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#4

20.11.2007, 17:06

Ich würde versuchen zu vollstrecken, vielleicht bekommst du dann ja ne Info vom Arbeitgeber, ab wann mit einer Zahlung zurechnen ist.
StineP

#5

20.11.2007, 17:10

Da sollte man aber vorsichtig sein. Nicht jeder Azubi wird übernommen bzw bekommt gleich nach der Ausbildung ne Stelle. Und man verursacht jetzt nur unnötig Kosten.

Also - am besten Vermögensverzeichnis ergänzen lassen. Nämlich um die Angaben, wie lange die Ausbildung voraussichtlich noch dauern wird.
bipe71
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#6

20.11.2007, 17:11

Danke für die schnellen Antworten.
So schnell kann ich gar nicht darauf reagieren. :oops:

Vollstreckung wird nicht bringen, da der Schuldner viel zu wenig verdient. Nur es wäre schön zu wissen, wann die Ausbildung beendet ist, damit ggf. vor Ablauf der 3-Jahres-Frist ein erneuter Antrag gestellt werden kann - wenn die Ausbildung zwischenzeitlich beendet sein sollte.

Ich werde wohl nachbessern lassen.
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Bino
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#7

20.11.2007, 18:46

Ich würde auch nachbessern lassen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Janin

#8

20.11.2007, 18:51

würde auch nachbessern lassen.
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petramaus
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#9

20.11.2007, 22:10

:zustimm EV nachbessern lassen.
Jupp03/11

#10

20.11.2007, 22:21

Was lernt der Schuldner denn?
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