Hallo zusammen,
ich soll einen Pfüb machen und das Eigengeld pfänden. Wir haben bei der JVA nachgefragt und die haben uns mitgeteilt, dass Drittschuldner das Land Baden-Württemberg, vertr. d. d. Anstaltsleiter der JVA ist.
Jetzt kam eine Monierung des Gerichts, dass dies nicht richtig sei und Drittschuldnervertreter die nach landesrechtlicher Regelung zuständige Stelle ist, nicht der Anstaltsleiter.
Kann mir hier wer weiterhelfen. Ich weiß leider nicht was damit gemeint sein soll. Ich habe jetzt mal etwas nachgeschaut und im Internet gefunden (auch hier im Forum), dass der DS der Leiter der jeweiligen Vollzugsanstalt, der die Auszahlung anzuordnen hat, ist. Leider sind diese Beiträge schon etwas älter.
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Drittschuldner Pfüb JVA
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Im Stöber steht explizit, dass der Anstaltsleiter nicht Drittschuldner ist, sondern eine für die Auszahlung eingerichtete Stelle (z.B. Anstaltszahlstelle, Ein- und Auszahlungsstelle für die zuständige Kasse [Kasse der Justizvollzugsanstalt, Oberjustizkasse]. Gemäß diesem Beitrag ist Drittschuldner der Träger der jeweiligen Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg. Der Träger ist aber nicht der Anstaltsleiter.
Ich würde die Pfändung richten gegen das Land, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt.
Ich würde die Pfändung richten gegen das Land, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank Anahid. Ich werde es so versuchen.Anahid hat geschrieben:Im Stöber steht explizit, dass der Anstaltsleiter nicht Drittschuldner ist, sondern eine für die Auszahlung eingerichtete Stelle (z.B. Anstaltszahlstelle, Ein- und Auszahlungsstelle für die zuständige Kasse [Kasse der Justizvollzugsanstalt, Oberjustizkasse]. Gemäß diesem Beitrag ist Drittschuldner der Träger der jeweiligen Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg. Der Träger ist aber nicht der Anstaltsleiter.
Ich würde die Pfändung richten gegen das Land, vertreten durch die Justizvollzugsanstalt.