Guten Morgen,
wir haben beim Schuldner eine Kontenpfändung ausgebracht. Im Pfüb ist entspr. beantragt, dass der Schuldner ein evtl. Sparbuch herauszugeben hat.
Nun liegt uns die DS-Erklärung vor. Schuldner hat Sparbuch, Bank benötigt Sparbuch, damit wir kündigen können. Ich habe eine Kopie des Pfüb in AKte. Der zugestelte Pfüb liegt mir noch nicht wieder vor. Es gibt weiterer Gläubiger, Vorpfändungen, weshalb ich schnell den GVZ beauftragen will.
Mache ich dann einen Sachpfändungsauftrag, bezogen auf das Sparbuch, also mit Extra-Hinweis für GVZ?
Danke
Pfändung Sparbuch über GVZ
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Guten MorgenRandfichte72 hat geschrieben:Mache ich dann einen Sachpfändungsauftrag, bezogen auf das Sparbuch, also mit Extra-Hinweis für GVZ?
ja, ganz genau.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Gebraucht wird eine Herausgabeanordnung. Grundlage für die Herausgabeanordnung ist § 836 Abs. 3 ZPO. Hier ist der Schuldner u.a. verpflichtet, dem Gläubiger die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Weigert sich der Schuldner, kann die Herausgabe der Urkunden vom Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung erwirkt werden. Dies bedeutet dass der Gläubiger dann den Gerichtsvollzieher beauftragen muss, um dem Schuldner die Urkunde (Sparbuch) wegnehmen zu lassen (vgl. § 883 Abs. 1, 2 ZPO).
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Prima, die habe ich ja im Pfüb mit drin, dann schick ich den GVZ mal los. DAnke