Herausgabe lfd. Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
hollywoodhills
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 30.10.2013, 14:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Haufe Kanzlei Office

#1

15.09.2017, 08:08

Hallo Community,

wir erstellen für einen Mandanten die Drittschuldnererklärung (Lohnpfändung). Gläubiger ist eine Krankenkasse. In der Pfändungs- und Überweisungsverfügung steht folgender Satz:

"Die Pfändung umfaßt auch den Anspruch der Schuldnerin auf Herausgabe der jeweiligen Lohn/Gehaltsabrechnung (Beschluss BGH vom
20.12.2006, VII ZB 58/06).

Das bezieht sich dann auch auf die lfd. Lohnabrechnung und nicht nur auf die letzten 3 Abrechnungen vor Zustellung, oder?

Viele Grüße
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8219
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

15.09.2017, 08:18

Das Urteil verpflichtet den Schuldner zur Herausgabe der Gehaltsabrechnungen, nicht den Drittschuldner.
hollywoodhills
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 30.10.2013, 14:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Haufe Kanzlei Office

#3

15.09.2017, 08:29

Stimmt, noch besser. Wer lesen kann...
Antworten