Hallo Community,
wir erstellen für einen Mandanten die Drittschuldnererklärung (Lohnpfändung). Gläubiger ist eine Krankenkasse. In der Pfändungs- und Überweisungsverfügung steht folgender Satz:
"Die Pfändung umfaßt auch den Anspruch der Schuldnerin auf Herausgabe der jeweiligen Lohn/Gehaltsabrechnung (Beschluss BGH vom
20.12.2006, VII ZB 58/06).
Das bezieht sich dann auch auf die lfd. Lohnabrechnung und nicht nur auf die letzten 3 Abrechnungen vor Zustellung, oder?
Viele Grüße
Herausgabe lfd. Lohnabrechnungen bei Lohnpfändung
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Stimmt, noch besser. Wer lesen kann...