Bin etwas aus der Übung. Daher bräuchte ich Eure Hilfe
1.
Ich soll zwei Renten pfänden, die zusammengerechnet 1097,82 € ergeben. Ist da überhaupt etwas pfändbar?
2.
1. Rente bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Nehme ich hier die Adresse des Hauptsitzes oder gibt es da eine bestimmte Stelle, die für Pfändungen zuständig ist. Im Netz habe ich leider nichts gefunden.
3.
2. Rente bei der Landwirtschaftlichen BG, Hauptsitz oder bestimmte Stelle für PFändungen?
4.
Die Frage aller Fragen. Was kreuze ich im Formular an?
Es heißt ja Renten sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Nehme ich dann für die gesetzliche Rente A
und für die Zusatzversicherung B
Pfüb wegen Rente
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Für die Frage, ob was pfändbar ist, gibt es Pfändungstabellen, in die man gucken kann. Bis zu einem Einkommen von 1.139,99 € ist nichts pfändbar, selbst wenn keine unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist. Du kannst Dir die Arbeit also sparen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Foren-Azubi(ene)
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Ich hänge mich hier einmal ran um einen erneuten Thread zu vermeiden. Falls nicht gewünscht, bitte mitteilen und einen neuen Thread dahingehend eröffnen. Danke.
Folgende Konstellation:
Meine Schuldner hat die EV abgegeben. In dieser wird angegeben, dass sowohl sie eine monatliche Rente bezieht als auch ihr Ehemann. Güterstand: keine besondere Vereinbarung.
Meine Frage ist: Kann ich die Rente und von dem Mann zusammenlegen lassen, damit ich über die Pfändungsfreigrenze komme? Problem: Ich habe keinen Titel gegen den Ehemann sondern nur gegen die Frau als Alleinschuldnerin (es handelt sich um Zahnarztkosten). Unterhaltspflichtige Personen sind keine vorhanden.
Danke für eure Hilfe. Sonnige Grüße
Folgende Konstellation:
Meine Schuldner hat die EV abgegeben. In dieser wird angegeben, dass sowohl sie eine monatliche Rente bezieht als auch ihr Ehemann. Güterstand: keine besondere Vereinbarung.
Meine Frage ist: Kann ich die Rente und von dem Mann zusammenlegen lassen, damit ich über die Pfändungsfreigrenze komme? Problem: Ich habe keinen Titel gegen den Ehemann sondern nur gegen die Frau als Alleinschuldnerin (es handelt sich um Zahnarztkosten). Unterhaltspflichtige Personen sind keine vorhanden.
Danke für eure Hilfe. Sonnige Grüße