Pfüb wegen Rente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
sugar88
Forenfachkraft
Beiträge: 156
Registriert: 23.02.2009, 19:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellt

#1

12.09.2017, 10:19

Bin etwas aus der Übung. Daher bräuchte ich Eure Hilfe

1.
Ich soll zwei Renten pfänden, die zusammengerechnet 1097,82 € ergeben. Ist da überhaupt etwas pfändbar?

2.
1. Rente bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

Nehme ich hier die Adresse des Hauptsitzes oder gibt es da eine bestimmte Stelle, die für Pfändungen zuständig ist. Im Netz habe ich leider nichts gefunden.

3.
2. Rente bei der Landwirtschaftlichen BG, Hauptsitz oder bestimmte Stelle für PFändungen?

4.
Die Frage aller Fragen. Was kreuze ich im Formular an?

Es heißt ja Renten sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.

Nehme ich dann für die gesetzliche Rente A

und für die Zusatzversicherung B
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

12.09.2017, 10:35

Für die Frage, ob was pfändbar ist, gibt es Pfändungstabellen, in die man gucken kann. Bis zu einem Einkommen von 1.139,99 € ist nichts pfändbar, selbst wenn keine unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist. Du kannst Dir die Arbeit also sparen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sugar88
Forenfachkraft
Beiträge: 156
Registriert: 23.02.2009, 19:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellt

#3

12.09.2017, 10:37

In die Pfändungstabellen habe ich geschaut :-) Vielleicht war die Frage etwas unglücklich formuliert.

Ich dachte ich hätte was übersehen oder es gibt vielleicht Ausnahmen bei Renten.

Danke
sandrasahra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 12.05.2016, 16:11
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Kulmbach

#4

31.07.2018, 15:33

Ich hänge mich hier einmal ran um einen erneuten Thread zu vermeiden. Falls nicht gewünscht, bitte mitteilen und einen neuen Thread dahingehend eröffnen. Danke.

Folgende Konstellation:

Meine Schuldner hat die EV abgegeben. In dieser wird angegeben, dass sowohl sie eine monatliche Rente bezieht als auch ihr Ehemann. Güterstand: keine besondere Vereinbarung.

Meine Frage ist: Kann ich die Rente und von dem Mann zusammenlegen lassen, damit ich über die Pfändungsfreigrenze komme? Problem: Ich habe keinen Titel gegen den Ehemann sondern nur gegen die Frau als Alleinschuldnerin (es handelt sich um Zahnarztkosten). Unterhaltspflichtige Personen sind keine vorhanden.

Danke für eure Hilfe. Sonnige Grüße
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#5

31.07.2018, 15:36

Natürlich nicht.
Antworten