wir haben eine Kostenrechnung vom GV erhalten und ich bin nicht sicher, ob diese richtig ist. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Unser Auftrag an den GV lautete Abnahme Vermögensauskunft. Wir haben angekreuzt die folgenden Module: G 1, H, M 1, M 2, M 4.
Nun erhielten wir das Vermögensverzeichnis des Schuldners (diese Vermögensauskunft hat er bereits in einem anderen Verfahren erteilt) sowie diese Rechnung vom GV:
KV 208 € 8,00 (kann die entstanden sein, wenn die VA bereits abgegeben war u. GV uns das Vermögensverz. nur übersendet?)
KV 261 € 33,00 (i. O.)
KV 701 € 2,86 (i. O.)
KV 711 € 3,25 (hier stelle ich mir die gleiche Frage, wie bei KV 208 oben)
KV 716 € 8,20 (ist m. E. auf € 6,60 zu reduzieren, sollte KV 208 nicht anfallen)