Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11
02.08.2017, 12:23
Mel Kunterbunt hat geschrieben:Wir hatten nur eine vA des Titels... Mandant wollte nicht noch mehr Geld für weitere vA's investieren. So hätten wir ja jedes Mal warten müssen, bis ein PfÜB erlassen ist, um den nächsten zu beantragen...
Selbst wenn es sich durchsetzen sollte, dass die Anträge künftig je Schuldner einzureichen sind, musst du doch nicht mehrere vA des Titels haben. Oder warten. So weit kommt es noch. Das würde ich dann über ein gesondertes Anschreiben, dem die Schuldner (mit Verweis auf jeden Antrag) zu entnehmen sind, lösen.
Bei meinen letzen Pfüb (zwei, von letzter Woche) für zwei Schuldner hab ich auf den Antrag nen roten Klebi draufgepappt - zwei Schuldner, zwei Anträge, ein Titel. Die Pfüb´s sind bereits erlassen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Mel Kunterbunt
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#12
02.08.2017, 12:33
icerose hat geschrieben:Selbst wenn es sich durchsetzen sollte, dass die Anträge künftig je Schuldner einzureichen sind, musst du doch nicht mehrere vA des Titels haben. Oder warten. So weit kommt es noch. Das würde ich dann über ein gesondertes Anschreiben, dem die Schuldner (mit Verweis auf jeden Antrag) zu entnehmen sind, lösen.
Bei meinen letzen Pfüb (zwei, von letzter Woche) für zwei Schuldner hab ich auf den Antrag nen roten Klebi draufgepappt - zwei Schuldner, zwei Anträge, ein Titel. Die Pfüb´s sind bereits erlassen.
Das ist eine gute Idee!!!
Gut das wir mal darüber gesprochen haben!!!